Das Unternehmen garantiert den Erhalt des Standorts in Zweibrücken für Produktion, Vertrieb und Entwicklung bis Ende 2028. (Symbolbild)
Oliver Dietze/dpa
Das Unternehmen garantiert den Erhalt des Standorts in Zweibrücken für Produktion, Vertrieb und Entwicklung bis Ende 2028. (Symbolbild)
Betriebsschließung

Tadano-Geschäftsführung und Gewerkschaft erzielen Einigung

Tadano gilt als einer der größeren Arbeitgeber in Zweibrücken. Weil einer von zwei Standorten in der pfälzischen Stadt gefährdet ist, kam es zum Konflikt. Hält die jetzige Einigung?

Im Streit um die angekündigte Schließung eines Standorts des Kranbauers Tadano in Zweibrücken haben sich Geschäftsführung und Arbeitnehmervertreter auf Eckpunkte eines Zukunfts- und Beteiligungstarifvertrags verständigt. Dieser sehe unter anderem einen Lenkungsausschuss vor, teilte die Gewerkschaft IG Metall mit. Zudem soll der Standort unter Einbeziehung externer Beratung nachhaltig gesichert werden.

Betriebsbedingte Kündigungen von Beschäftigten, die Gewerkschaftsmitglieder sind, seien bis 31. Dezember 2028 ausgeschlossen, hieß es. Das Unternehmen garantiere zudem den Erhalt des Standorts in Zweibrücken für Produktion, Vertrieb und Entwicklung bis Ende 2028. Die Schließung des Standorts Wallerscheid werde auf Ende Juni 2025 verschoben. Das Unternehmen werde den Abbau von rund 249 Arbeitsplätzen mit Abfindungen abfedern.

Die betriebliche IG-Metall-Tarifkommission stimmte dem Ergebnis der Gewerkschaft zufolge mit großer Mehrheit zu. Am (morgigen) Dienstag erfolge die Urabstimmung, bei Zustimmung könne der Tarifvertrag am 2. Oktober 2024 in Kraft treten. Am 7. Oktober soll das Ergebnis in einer Betriebsversammlung ausführlich erläutert werden.

Die Tadano-Geschäftsführung zeigte sich erleichtert über die grundsätzliche Einigung. Damit ist es nach langen und teils schwierigen Verhandlungen gelungen, eine tragfähige Perspektive für den Standort Zweibrücken zu schaffen, betonte das Unternehmen. Die Arbeitgeberseite sei an die absolute Grenze des Machbaren gegangen. Es liege nun an der Arbeitnehmerseite, dem Ergebnis offiziell zuzustimmen.

© dpa-infocom, dpa:240930-930-247871/1
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