Streit um Parkbuchten: Markierungen von Privatstraße gefräßt
Darf ein Unternehmer sein Privatgrundstück kennzeichnen, wenn es sich um eine Straße handelt? Was klingt wie eine Frage aus einer Jura-Prüfung, ist in der Pfalz ein Fall fürs Gericht.
Darf ein Unternehmer sein Privatgrundstück kennzeichnen, wenn es sich um eine Straße handelt? Was klingt wie eine Frage aus einer Jura-Prüfung, ist in der Pfalz ein Fall fürs Gericht.
Im Streit um aufgemalte Parkbuchten hat die Stadt Zweibrücken die aus ihrer Sicht illegalen Markierungen vom Asphalt einer Privatstraße fräsen lassen. Rechtliche Grundlage sei ein Urteil des Verwaltungsgerichts gewesen, sagte ein Sprecher der Kommune am Mittwoch. Dies habe entschieden, dass die Aufforderung der Stadt, die Markierungen zu entfernen, rechtmäßig gewesen sei.
Da der Eigentümer des privaten Teilstücks der Straße dem nicht Folge geleistet habe, sei der lokale Umwelt- und Servicebetrieb zur Tat geschritten. Beim Einsatz von zwei Arbeitern und einer Kehrmaschine mit Fahrer seien mit einer handgeführten Feinfräse etwa zwei bis drei Millimeter der Asphaltdecke entfernt worden, teilte der Sprecher mit.
Die Parkbuchten waren von dem Eigentümer der Privatstraße, einem Hamburger Unternehmer, angebracht worden. Er hatte das 82 Meter lange Teilstück 2022 für einen vierstelligen Betrag ersteigert. «Wir wollen Stellplätze für Wohnwagen einrichten und vermieten, um mittelfristig einen Gewinn aus diesem Investment zu ziehen», hatte er gesagt.
Der Unternehmer kritisierte den Schritt der Stadt und kündigte Klage ein. Das Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße hatte das Teilstück als «tatsächlich öffentliche Straße» bezeichnet, in der nur Behörden offizielle Markierungen wie Parkbuchten aufzeichnen dürften. Dies wies der Unternehmer nun zurück. Er wolle gerichtlich feststellen lassen, dass er das Teilstück privat nutzen wolle und nicht dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung stelle, sagte er. Danach werde er die jetzt abgefrästen Markierungen wieder aufbringen lassen.
© dpa-infocom, dpa:240131-99-822269/2
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