Streit um Brexbachtalbahn: Klage gegen Land abgewiesen
Ein Unternehmen fordert die Sperrung einer Straßenquerung für die Brexbachtalbahn. Nun entschied das Gericht gegen das Unternehmen – Berufung ist aber zugelassen.
Ein Unternehmen fordert die Sperrung einer Straßenquerung für die Brexbachtalbahn. Nun entschied das Gericht gegen das Unternehmen – Berufung ist aber zugelassen.
Im Streit um die Reaktivierung der Brexbachtalbahn ist eine Klage eines Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmens gegen das Land Rheinland-Pfalz vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert. Eine weitere Klage gegen die Stadt Bendorf zog das Unternehmen nach Angaben des Gerichts in der mündlichen Verhandlung zurück.
Das Unternehmen ist Pächter eines Streckenabschnitts der seit 1999 stillgelegten Brexbachtalbahn. Es verlangt die Sperrung und Beseitigung einer Straßenquerung der Bahnstrecke durch die Brauereistraße in Bendorf. Nach seiner Auffassung gefährdet die Querung die geplante Reaktivierung der Bahnlinie.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage gegen das Land ab. Nach Auffassung des Gerichts besteht weder nach straßenverkehrsrechtlichen noch nach eisenbahnrechtlichen Vorschriften ein Anspruch darauf, dass das Land gegen die Stadt Bendorf einschreitet. Das Verwaltungsgericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.
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