Streit in Großfamilie wohl Auslöser für Massenschlägerei
Streit unter Verwandten eskaliert: Elf Tatverdächtige, mehrere Verletzte und Festnahmen. Wie die Polizei jetzt auf die Sorgen der Bürger in Rheinböllen eingeht.
Streit unter Verwandten eskaliert: Elf Tatverdächtige, mehrere Verletzte und Festnahmen. Wie die Polizei jetzt auf die Sorgen der Bürger in Rheinböllen eingeht.
Nach der Schlägerei mit rund 30 Beteiligten in Rheinböllen (Rhein-Hunsrück-Kreis) hat die Polizei neue Erkenntnisse bekanntgegeben. Demnach konnten bislang elf Tatverdächtige einer teilweise in Rheinböllen lebenden Großfamilie zugeordnet werden. Die Beteiligten stünden in unterschiedlichen verwandtschaftlichen Beziehungen zueinander, teilte die Polizei mit.
Nach derzeitigen Erkenntnissen dürfte die Auseinandersetzung auf einen bereits seit längerer Zeit schwelenden innerfamiliären Konflikt zurückzuführen sein. Mehrere der Beteiligten wohnen den Angaben zufolge nur wenige hundert Meter voneinander entfernt in Rheinböllen.
Sieben Menschen in Gewahrsam
Bei der Eskalation am Sonntag waren mehrere Menschen verletzt worden, darunter auch durch Stichverletzungen. Neun Beteiligte wurden vor Ort medizinisch versorgt, drei weitere kamen ins Krankenhaus. Die Polizei nahm sieben Personen vorsorglich über Nacht in Gewahrsam.
Einzelne Mitglieder der betroffenen Großfamilie waren laut Polizei bereits in der Vergangenheit wegen Körperverletzungsdelikten, Beleidigungen und Bedrohungen strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Bürgersprechstunden
Nach Einschätzung der Ermittler besteht derzeit keine erhöhte Gefahr für Unbeteiligte oder die Bevölkerung in Rheinböllen. Der Konflikt richte sich offenbar ausschließlich gegen Angehörige der eigenen Familie. Die Polizei nehme die Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger jedoch ernst und bietet deshalb anlassbezogene Bürgersprechstunden im Rathaus Rheinböllen an.
Die Ermittlungen werden unter Leitung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach von der Kriminaldirektion Koblenz geführt. Nach einer ersten rechtlichen Bewertung kommen unter anderem mehrere Straftatbestände des schweren Landfriedensbruchs sowie verschiedene Körperverletzungsdelikte in Betracht. Weitere Angaben machten die Ermittlungsbehörden zunächst nicht.
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