«Bitte beachten! Hier gilt die Maskenpflicht!» steht auf einem Schild an der Rheinpromenade.
Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild
«Bitte beachten! Hier gilt die Maskenpflicht!» steht auf einem Schild an der Rheinpromenade.
Extremismus

Störung im Prozess um Bewaffnung gegen Corona-Maßnahmen

Am Dienstag hat in Koblenz ein Prozess gegen drei Männer begonnen, sie sich als bewaffnete Gruppe gegen Corona-Maßnahmen widersetzen wollten. Doch einer der Angeklagten stört den Ablauf massiv.

Der Prozess um die Gründung einer bewaffneten Gruppe gegen Corona-Maßnahmen hat am Dienstag nach Verzögerung wegen einer Störung durch einen Angeklagten doch noch begonnen. Die drei angeklagten Männer sollen sich zu einer Gruppe namens «Paladin» zusammengeschlossen und Waffenteile sowie Munition per 3D-Druck hergestellt haben. Außerdem sollen sie an paramilitärischen Übungen teilgenommen haben.

Ein 39-jähriger Angeklagter hielt zu Beginn des Prozesses am Landgericht Koblenz am Dienstag noch vor der Anklageverlesung rund zehn Minuten ununterbrochen einen lautstarken Monolog. Darin protestierte er gegen das Vorgehen und äußerte Verschwörungsphrasen. Zuvor musste er bereits nach Aussagen der Richterin von vier Mitarbeitern in den Saal getragen werden. Dort saß er dann mit Handschellen.

Nach Beratung des Gerichts wurde der Mann aus dem Sitzungssaal entfernt und für den restlichen Verhandlungstag ausgeschlossen, wie die Richterin sagte. «Es gibt Sachen, die hatte ich auch noch nicht.» Zuvor hatte die Richterin den Angeklagten wiederholt belehrt und aufgefordert, die massiven Zwischenrufe zu unterlassen. Schließlich wurde die ohnehin rund eine Stunde später gestartete Verhandlung für die Beratung unterbrochen, anschließend verkündete die Richterin die Entscheidung.

Angeklagt sind vor dem Landgericht Koblenz neben dem 39-Jährigen zwei Männer im Alter von 63 und 57 Jahren. Der 39-Jährige habe zunächst während der Corona-Pandemie kritische Kommentare auf Facebook veröffentlicht. Zudem habe er auf einer Internetplattform einen Aufruf zum Widerstand und zur Bewaffnung gepostet. Er habe sich zum Widerstand berechtigt gesehen, hieß es in der Anklage.

Ziel der Gruppe sei es gewesen, die Fähigkeit für eine bewaffnete Selbstverteidigung gegenüber unerwünschten Hausbesuchern und der Polizei zu erlangen. Dafür habe es regelmäßige Treffen gegeben, bei denen auch praktische und theoretische Waffenkenntnisse vermittelt worden seien. Zudem habe die Gruppe Waffenteile per 3D-Drucker hergestellt, einen Tarnanzug und Geschosshülsen bestellt und versucht, Munition herzustellen.

Im Prozess sind noch Termine bis November geplant. Am Freitag soll es zunächst mit Aussagen der Angeklagten weitergehen. Auch der am Dienstag ausgeschlossene Angeklagte wird laut Richterin dann zunächst wieder die Möglichkeit bekommen, an dem Verfahren teilzunehmen.

© dpa-infocom, dpa:240625-99-523191/3
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