«Stiller Feiertag» – Welche Regeln gelten an Karfreitag?
Christliche Traditionen haben Auswirkungen auf den Alltag. Das gilt auch an Ostern. Was muss beachtet werden?
Christliche Traditionen haben Auswirkungen auf den Alltag. Das gilt auch an Ostern. Was muss beachtet werden?
Am langen Osterwochenende freuen sich viele auf Zeit mit der Familie und Freunden, auf Ausflüge oder andere Freizeit-Aktivitäten. Aber aufgepasst: Nicht alles ist erlaubt! Besonders am Karfreitag, der ein sogenannter stiller Feiertag ist, gelten strenge Regeln.
Welche Vorschriften gelten für Veranstaltungen?
Nicht nur laute Arbeiten wie Rasenmähen, Hämmern oder Bohren sind wie an anderen gesetzlichen Feiertagen und Sonntagen ein No-Go. Verboten sind zudem alle öffentlichen Versammlungen, Aufzüge oder Umzüge - sofern sie nicht der Religionsausübung dienen.
Darf ich tanzen gehen?
Auch öffentliche Sport- oder Turnveranstaltungen sind an Karfreitag nicht erlaubt. Und Tanzveranstaltungen dürfen von Gründonnerstag 4 Uhr bis Ostersonntag 16 Uhr nicht stattfinden. So steht es im rheinland-pfälzischen Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage. Die örtlichen Behörden können bei wichtigen Gründen Ausnahmen zulassen.
Welche Feiertage gibt es?
Bei Feiertagen im Jahr wird unterschieden zwischen kirchlichen und christlichen Feiertagen wie zum Beispiel Christi Himmelfahrt, gesetzlichen Feiertagen wie der Tag der Deutschen Einheit und den sogenannten stillen Feiertagen.
Zu den «stillen Tagen» gehören neben Karfreitag noch Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und der Heilige Abend ab 13 Uhr. Geltende Einschränkungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Nicht «feiertagsfrei»: Darf ich ins Kino gehen?
Ja, aber auch im Kino gelten an den «stillen Tagen» andere Regeln. Laut landesgesetzlicher Regelungen dürften nur Filme öffentlich vorgeführt werden, bei denen der in diesen Tagen entsprechende «ernste Charakter» gewahrt bleibe, teilte die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) in Wiesbaden mit. Das religiöse Empfinden solle nicht gestört werden.
Seit den 1980ern hätten Hunderte Kinofilme keine Feiertagsfreigabe erhalten, sagte der stellvertretende Geschäftsführer der FSK, Peter Kaun. In den letzten Jahren werde aber nur noch in den allerwenigsten Fällen eine Freigabe für Feiertage verweigert: 2024 war dies bei nur drei Filmen der Fall: «Terrifier 3», «Sabel is Still Young» und «Terrifier». 2023 waren zwei Filme nicht feiertagsfrei. Meist handele es sich dabei um Horrorfilme. Ein Grund für die Abnahme der abgelehnten Filme seien Veränderungen in der Gesellschaft, hieß es weiter.
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