Stadtwerkeverband: Zügig Weichen für die Wärmewende stellen
Wie das Heizungsgesetz künftig ausgestaltet wird, ist noch offen. Mit Blick auf die anstehende Herbst- und Winterzeit wollen die kommunalen Unternehmen bald Klarheit.
Wie das Heizungsgesetz künftig ausgestaltet wird, ist noch offen. Mit Blick auf die anstehende Herbst- und Winterzeit wollen die kommunalen Unternehmen bald Klarheit.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) dringt auf eine schnelle Reform des Heizungsgesetzes. Die Bundesregierung müsse zügig die Weichen für die Wärmewende stellen, sagte der VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in Mainz. Im Herbst sollten die Entwürfe wichtiger Gesetzesnovellen, etwa für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), an den Start gebracht werden.
«Ziel muss ein Winter der Entscheidungen für die Wärme sein», mahnte der Chef des Stadtwerkeverbands. Bürger, Wirtschaft und Stadtwerke brauchten Planungs- und Investitionssicherheit. Klimaneutrales Heizen müsse sicher und für alle bezahlbar sein.
Umstrittenes Gebäudeenergiegesetz
Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, trat in seiner jetzigen Form Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
Das Gesetz sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber vorerst nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten spielt eine kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: «Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.» Das neue GEG solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Die erreichbare CO2-Vermeidung solle zur zentralen Steuerungsgröße werden. Doch was das konkret bedeutet, ist offen. Im Zentrum der Kritik beim GEG stand von Anfang an der Paragraf 71 - der Kern des «Heizungsgesetzes» mit der 65-Prozent-Vorgabe und mit vielen, von Kritikern als sehr kleinteilig empfundenen Anforderungen an neue Heizungen.
VKU-Umfrage
Nach einer VKU-Umfrage zur Wärmewende unter 609 Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern gaben laut Liebing 82 Prozent der Stadtwerke an, dass unter den derzeit geltenden Rahmenbedingungen die Kosten für Wirtschaft und Bürger zu hoch seien. Die bisherige Finanzierung hielten demnach 68 Prozent der Unternehmen für unzureichend und die Rechtslage mit Blick auf die offene GEG-Novelle mehr als die Hälfte (55 Prozent) für unklar.
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, seinen Ausstoß an Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein, also nicht mehr Treibhausgase ausstoßen als wieder gespeichert werden können.
Energieministerin Reiche digital beim VKU-Stadtwerkekongress
Um die Themen Energie- und Wärmewende geht es auch am Dienstag und Mittwoch in Mainz beim VKU-Stadtwerkekongress, zu dem rund 700 Teilnehmende erwartet werden. Am zweiten Tag der Veranstaltung wird sich Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) digital zu dem Kongress zuschalten.
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