Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsergebnisse vor
Hätten bei der Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal Leben gerettet werden können? Diese Frage steht seit fast drei Jahren im Mittelpunkt der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Nun gibt es ein Ergebnis.
Hätten bei der Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal Leben gerettet werden können? Diese Frage steht seit fast drei Jahren im Mittelpunkt der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Nun gibt es ein Ergebnis.
Fast drei Jahre nach der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal will die Staatsanwaltschaft Koblenz am Donnerstag (13.00 Uhr) auf einer Pressekonferenz über die Ergebnisse ihrer Ermittlungen informieren. Das teilte die Behörde mit. Damit geht ein langes Ermittlungsverfahren zu Ende, bei dem die Rolle des damaligen Landrats Jürgen Pföhler (CDU) und eines weiteren Mitglieds des Krisenstabs im Fokus stand.
Infolge der Flutkatastrophe im Sommer 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, 135 davon in der Ahr-Region und einer im Raum Trier. Ein Mensch wird noch immer vermisst. Hunderte Menschen wurden verletzt. Tausende Häuser zerstört, Straßen und Brücken weggespült.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als zweieinhalb Jahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung gegen Ex-Ahr-Landrat Pföhler und einen engen Mitarbeiter aus dem Krisenstab. Es steht der Vorwurf im Raum, dass Pföhler womöglich zu spät vor der Gefahr gewarnt habe. Der frühere Landrat weist die Vorwürfe zurück, wie sein Anwalt der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch bestätigte. Auch der Mitarbeiter hatte in der Vergangenheit über seinen Anwalt bestritten, sich strafbar gemacht zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Ermittlungen zogen sich lange hin: Bereits im August 2021 hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen Pföhler eingeleitet hat. Der damalige Landrat war seit August 2021 krankheitsbedingt nicht mehr im Dienst und wurde im Oktober 2021 schließlich auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Einige Hinterbliebene der Flutkatastrophe von 2021 hatten sich Anfang der Woche an den rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin (FDP) gewandt, wie ihr Anwalt Christian Hecken am Mittwoch sagte. Sie forderten den Angaben zufolge die Aussetzung des Ermittlungsverfahrens und die Auswechslung der Staatsanwälte, um sie - wegen Befangenheit - durch «unabhängige Staatsanwälte» zu ersetzen.
Das Justizministerium bestätigte den Eingang eines solchen Schreibens auf Nachfrage. «Das Schreiben wird hier als Dienstaufsichtsbeschwerde verstanden und wurde an die in insofern zuständige Generalstaatsanwaltschaft Koblenz abgegeben», hieß es vom Ministerium.
Von der Pressekonferenz habe man durch Zufall aus der Presse erfahren, sagte Anwalt Hecken. Die Hinterbliebenen forderten, diese abzusagen. Es seien grundlegende Verfahrensrechte missachtet worden, so Hecken. So habe es etwa keine ausreichende Akteneinsicht gegeben und in einem Gutachten eines Sachverständigen habe es unzulässige Wertungen gegeben. «Wir haben hier kein faires Verfahren.»
Ralph und Inka Orth verloren bei der Flutkatastrophe ihre Tochter Johanna. Von der Staatsanwaltschaft fühlen sie sich nicht beachtet. «Es ist ein Skandal, dass wir als Nebenkläger in einer so eklatanten Art und Weise ignoriert werden», sagte Ralph Orth. «Wir werden das nicht auf sich beruhen lassen, nur weil jemand jetzt die Akte schnell schließen möchte. Wir werden den weiteren Weg gehen, der uns offensteht für Beschwerden, auch wenn er lang und steinig sein wird.»
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