Sprudelbetriebe dürfen vorerst weiter Wasser entnehmen
Erfolg für zwei Firmen: Ihre Widersprüche haben aufschiebende Wirkung gegen ein Verbot. Rechtskräftig entschieden ist der Fall aber noch nicht.
Erfolg für zwei Firmen: Ihre Widersprüche haben aufschiebende Wirkung gegen ein Verbot. Rechtskräftig entschieden ist der Fall aber noch nicht.
Zwei Sprudelbetriebe dürfen vorerst weiter Wasser aus dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald fördern. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Damit setzten die Betriebe per Eilantrag durch, dass sie Brunnen weiter nutzen dürfen - obwohl ihnen im April deren Einstellung vorgeschrieben worden war.
Das Gericht teilte unter anderem mit, derzeit überwiege das Interesse der Firmen, die Entnahme vorläufig weiter fortzuführen. Ein Stopp hätte «erhebliche und teilweise nicht mehr rückgängig zu machende wirtschaftliche Konsequenzen». Demgegenüber seien bisher keine stichhaltigen Argumente ersichtlich, dass die Wasserentnahme Nachteile für die fraglichen Oberflächengewässer habe.
Gegen die Beschlüsse ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschlüsse vom 1. Juli 2026, 4 L 586/26.KO und 4 L 587/26.KO).
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