Schwarzfahren wird teils nicht mehr angezeigt
Fahren ohne Fahrschein etwa in Bussen soll in Mainz künftig nicht mehr angezeigt werden. Das hat der Stadtrat beschlossen. Wie gehen andere Städte im Rhein-Main-Gebiet mit Schwarzfahrenden um?
Fahren ohne Fahrschein etwa in Bussen soll in Mainz künftig nicht mehr angezeigt werden. Das hat der Stadtrat beschlossen. Wie gehen andere Städte im Rhein-Main-Gebiet mit Schwarzfahrenden um?
Schwarzfahren wird nicht mehr in allen Städten im Rhein-Main-Gebiet zur Anzeige gebracht. Während die Landeshauptstädte von Rheinland-Pfalz und Hessen, Mainz und Wiesbaden, nicht mehr gegen Fahren ohne Fahrschein vorgehen, machen andere große Städte indessen weiter wie bisher.
In Mainz hat der Stadtrat am 15. Mai mehrheitlich beschlossen, das Fahren ohne gültigen Fahrschein zu entkriminalisieren. Damit wurde ein entsprechender Antrag der Linken angenommen. Wer in Zukunft im Mainzer Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ohne gültiges Ticket fährt, kann den Angaben nach zwar immer noch zivilrechtlich verfolgt werden. Auf die Strafanzeige soll die Mainzer Mobilität aber verzichten. Dem Antrag der Linksfraktion zur Stadtratssitzung zufolge geht es laut Strafgesetzbuch um ein «Antragsdelikt». Dieses wird nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn ein Geschädigter die Strafverfolgung beantragt. Daher sollen die Verkehrsbetriebe auf die Anzeige verzichten und nur zivilrechtlich gegen Schwarzfahrer vorgehen.
Die Strafbarkeit an sich entfällt nicht
«Durch die Entscheidung, hiervon regelmäßig abzusehen, entfällt nicht die Strafbarkeit des in Rede stehenden Verhaltens, sondern lediglich die tatsächliche Möglichkeit der Strafverfolgung», erläutert ein Sprecher des Justizministeriums Rheinland-Pfalz. Auch bewirke ein Verzicht auf Strafanzeige nicht, dass das Fahren ohne Ticket automatisch zu einer Ordnungswidrigkeit werde. Zuständig für eine solche Herabstufung wäre der Bundesgesetzgeber und nicht der Mainzer Stadtrat, teilt der Sprecher weiter mit.
Hintergrund ist, dass das Schwarzfahren oder «Erschleichen von Leistungen» in Deutschland generell als Straftat gilt und unter Bundesrecht fällt. Demnach droht hier eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Insofern können die Kommunen zwar die Strafanzeigen aussetzen, nicht aber den Straftatbestand selbst ändern.
Auch Wiesbaden drückt ein Auge zu
Dies tut auch die Stadt Wiesbaden. Sie hat ihre Beteiligungsgesellschaft ESWE Verkehr beauftragt, «auf die Stellung eines Strafantrags bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne Fahrschein zu verzichten». Die Regelungen zum erhöhten Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahrschein blieben hiervon unberührt, heißt es in einem Beschluss der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung. Als Grund nennt die Kommune, dass das Anzeigen von Fahren ohne Fahrschein häufig zu Ersatzfreiheitsstrafen führe, da insbesondere ärmere Menschen häufiger schwarz führen und die verhängten Geldstrafen nicht bezahlen könnten.
Ludwigshafen, Frankfurt und Koblenz teilen dagegen auf Anfrage mit, dass wiederholtes Fahren ohne Fahrschein bei ihnen weiter angezeigt werde. Ein Sprecher der Stadt Ludwigshafen schreibt, in seiner Kommune sei es «kein Thema, dieser Entscheidung der Stadt Mainz zu folgen. Die Fahrscheinkontrollen des Verkehrsunternehmens rnv finden - auch in Ludwigshafen - unverändert statt.» Auch aus Frankfurt heißt es, Schwarzfahren könne hier weiterhin geahndet werden, «und zwar als Straftat, nicht als Ordnungswidrigkeit».
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