Saarland schafft rechtliche Grundlage für Waffenverbotszonen
Das saarländische Innenministerium will nach dem Attentat in Solingen eine größere Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger schaffen. Die Einführung von Waffenverbotszonen ist geplant.
Das saarländische Innenministerium will nach dem Attentat in Solingen eine größere Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger schaffen. Die Einführung von Waffenverbotszonen ist geplant.
Saarbrücken (dpa/lrs)- Im Saarland sollen künftig bestimmte Örtlichkeiten zu Waffen- und Messerverbotszonen erklärt werden können. Das Innenministerium sei dabei, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, teilte das Ministerium in Saarbrücken mit. Die neue «Durchführungsverordnung zum Waffengesetz» solle nach Abschluss des vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens im Oktober 2024 in Kraft treten.
«Der tragische Anschlag in Solingen hat uns eindringlich vor Augen geführt, welches Risiko von einer einzigen Person mit einem Messer ausgehen kann», teilte Innenminister Reinhold Jost (SPD) mit. Diese Tatwaffe sei «klein, handlich und leicht zu verbergen, was ihre Gefährlichkeit zusätzlich erhöht».
Um die Wahrscheinlichkeit solcher Angriffe zu verringern, solle künftig in bestimmten Gebieten das Tragen von Waffen und Messern verboten werden. «Dies ermöglicht es den Ordnungsdiensten und der Polizei, im Rahmen der Gefahrenabwehr gezielte Kontrollen durchzuführen und somit potenzielle Tatwaffen rechtzeitig sicherzustellen», sagte Jost.
Bessere Ausrüstung für Polizisten
Wichtig sei auch die Sicherheit der Polizeikräfte. Sie würden im Umgang mit Messern in Aus- und Fortbildung geschult. Zudem werde die Ausrüstung kontinuierlich verbessert: Vor drei Jahren seien die operativen Einheiten mit neuen Schutzwesten ausgestattet worden. Dieses Jahr seien zusätzlich sogenannte Schnittschutzschals eingeführt worden.
Bei einem Stadtfest in Solingen waren am 23. August drei Menschen mit einem Messer getötet worden. Acht Menschen wurden verletzt, vier davon schwer. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen den Tatverdächtigen wegen Mordes und des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS).
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