Behörde: Widersprüche gegen geplante Outlet-Erweiterung unzulässig
Oliver Dietze/dpa
Behörde: Widersprüche gegen geplante Outlet-Erweiterung unzulässig
Handel

Saar-Widersprüche gegen Outlet-Erweiterung abgewiesen

Das Verkaufsareal in Zweibrücken soll erweitert werden. Daran stoßen sich drei Städte im Nachbarbundesland. Mit ihren Einwänden scheitern sie aber.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hat Widersprüche aus dem Saarland gegen die geplante Erweiterung des Fashion Outlet Zweibrücken als unzulässig zurückgewiesen. Die Widersprüche der Städte Saarbrücken, Homburg und Neunkirchen seien wegen mangelnder Widerspruchsbefugnis unzulässig, teilte die Genehmigungsbehörde in Neustadt/Weinstraße mit.

Die drei Kommunen hatten sich dagegen gewandt, dass die SGD Süd der Stadt Zweibrücken ein «Zielabweichungsverfahren» für das Outlet-Areal erlaubt hatte. Hintergrund ist die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche von 21 000 Quadratmeter auf 29 500 Quadratmeter.

© dpa-infocom, dpa:240716-930-175694/1
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