Hauptthema der Plenarsitzung ist der Beitrag des Saarlandes zur Energiewende in Deutschland. Die Landesregierung will mit einem Gesetz die Kommunen dazu verpflichten, Flächen für den Bau von Windkraftanlagen auszuweisen. Mit einem anderen Gesetz will sie den Bau von Windrädern in Wäldern erleichtern. Das Vorhaben der SPD-Alleinregierung dürfte teilweise auf Kritik der Opposition stoßen.
Das Saarland muss nach dem Willen des Bundesgesetzgebers bis Ende 2027 mindestens 1,1 Prozent der Landesfläche und bis Ende 2032 einen Flächenanteil von 1,8 Prozent für Windenergienutzung ausweisen. Im Gesetzentwurf der Regierung heißt es, man wolle bereits bis Ende 2030 insgesamt zwei Prozent für Windräder bereitstellen. Die Gemeinden sollen die entsprechenden Flächen selbst aussuchen. Dabei sollen sie vom Angebot einer Beteiligung an den Erträgen der Stromproduktion motiviert werden.
Mit einer Änderung des Landeswaldgesetzes soll zudem der Weg dafür frei gemacht werden, dass auch bisher besonders geschützte historisch alte Waldstandorte im Staatswald für den Bau von Windrädern genutzt werden können. Zugleich soll eine Walderhaltungsabgabe eingeführt werden, falls Ersatzaufforstungen nicht möglich sind.
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