Ein Taschenrechner liegt auf verschiedenen Euro-Banknoten.
Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild
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Finanzen

Rund ein Drittel der Kommunen noch ohne genehmigten Haushalt

Bis die Gespräche abgeschlossen sind, ist der Handlungsspielraum für die Kommunen eingeschränkt. Teils muss auch mehr vor Ort getan werden.

Rund ein Drittel der Kommunen in Rheinland-Pfalz hat noch keinen genehmigten Haushalt für das laufende Jahr. Wie das Innenministerium auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion in Mainz mitteilte, wurde in 461 Fällen noch kein Haushalt vorgelegt. In weiteren 308 Fällen sei das Zahlenwerk der Kommunalaufsichtsbehörde präsentiert worden, befinde sich aber derzeit noch in der Prüfung. In Rheinland-Pfalz gibt es rund 2400 Kommunen. 

In vielen dieser Fälle gebe es noch Beratungen und Gespräche mit den Verantwortlichen, teilte das Ministerium mit. Teils seien weitere Konsolidierungsschritte und -konzepte für den Haushaltsabschluss angemahnt worden.  Die stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion, Iris Nieland, kritisierte am Dienstag die Situation, da den betroffenen kommunalen Räten und Verwaltungen durch die nicht genehmigte Haushalte die Hände gebunden seien. 

«Das betrifft vor allem Baumaßnahmen, die nicht begonnen werden dürfen», mahnte die AfD-Abgeordnete. Solche Verzögerungen seien oft der Auftakt zu massiven Kostensteigerungen. Weil Ausgaben etwa für Sportanlagen nicht getätigt werden dürfen, leide auch das Vereinsleben unter der Haushaltsmisere. Die Landesregierung sei verantwortlich für die kommunale Haushaltsnot, es müsse eine bessere finanzielle Ausstattung geben.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten jüngst berichtet, dass sich die finanzielle Situation im Vergleich zum Vorjahr deutlich verschlechtert habe. Die Kommunen kämpften bei der Aufstellung ihrer Haushalte vor allem mit den gestiegenen Sozial- und Jugendhilfelasten ohne ausreichende Gegenfinanzierung. Sehr starke Finanzierungsposten seien zudem die Kosten des Ausbaus der Kindertagesstätten, die Mehrkosten beim öffentlichen Personennahverkehr und die gestiegenen Personalkosten.

Bis zur Genehmigung der Finanzpläne befinden sich die betroffenen Kommunen in der Regel in einer Nothaushaltsführung. Das bedeutet, dass freiwillige und investive Ausgaben wie etwa die notwendige Sanierung von Schulgebäuden neben den Pflichtaufgaben kaum oder nicht mehr möglich sind.

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