Für den Schwangerschaftsabbruch gibt es verschiedene Methoden, bei einigen ist auch eine OP nötig. (Symbolbild)
Uwe Anspach/dpa
Für den Schwangerschaftsabbruch gibt es verschiedene Methoden, bei einigen ist auch eine OP nötig. (Symbolbild)
Gesundheit

Rund 950 Abtreibungen in den ersten drei Monaten

Eine Abtreibung ist für Betroffene meist kein einfacher Schritt - und per Gesetz auch immer noch eine Straftat. Die Landesregierung unterstützt eine Entkriminalisierung. Wie viele Abbrüche gab es?

In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind in Rheinland-Pfalz rund 950 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt worden. Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 3.324 Abtreibungen, wie aus einer Antwort des Familienministeriums auf eine kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Michael Frisch hervorgeht. Ein Jahr zuvor waren es demnach 2.962 Schwangerschaftsabbrüche.

Bei den allermeisten Abbrüche galt die sogenannte Beratungsregelung als rechtlicher Grund. Nach der Beratungs­regelung bleibt ein Schwanger­schafts­abbruch straflos, wenn die Schwanger­schaft in den ersten 12 Wochen und nach einem Beratungsgespräch abge­brochen wird. In den ersten drei Monaten dieses Jahres traf dies auf rund 910 der durchgeführten Abbrüche zu. Bei den restlichen 40 bestand laut Ministerium eine medizinische Indikation. Derzeit gibt es im Land 77 Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte.

Regierung begrüßt Empfehlung zur Entkriminalisierung

Die rheinland-pfälzische Landesregierung unterstützt den Vorschlag einer Expertenkommission, Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase zu entkriminalisieren. Der Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen sei «ein unveräußerliches Menschenrecht von Frauen», schreibt das Familienministerium. 

Aus Sicht der Landesregierung sollte es möglich sein, dass Frauen einen Abbruch unter medizinisch unbedenklichen Bedingungen und unter Wahrung des Persönlichkeitsrechtes durchführen lassen könnten. «Dies wird durch die bestehende Verortung des Schwangerschaftsabbruches als Straftat im Strafgesetzbuch erheblich erschwert», heißt es weiter. Die Landesregierung begrüße daher die Empfehlung der Expertenkommission, sie stelle die Straflosigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen zumindest in der Frühphase sicher.

Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. 

Über die Abschaffung des Paragrafen wird immer wieder gestritten. Zuletzt hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu entkriminalisieren.

 

 

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