Ryanair hat Berufung gegen eine Entscheidung der EU-Kommission angekündigt, dass die Fluggesellschaft 13 bis 14 Millionen Euro Staatshilfe zurückzahlen muss. «Gegen die Behauptung der Kommission, dass es sich bei bestimmten Altverträgen über Marketingdienstleistungen, an denen Ryanair beteiligt war, um staatliche Beihilfen handelte, werden wir vor dem EU-Gericht Berufung einlegen», teilte das Unternehmen mit. Auch das Innenministerium in Mainz reagierte auf die Entscheidung.
Bei der Entscheidung geht es um den Flughafen Frankfurt-Hahn in Rheinland-Pfalz.
Der EU-Kommission zufolge müssen Ryanair und der Flughafen Frankfurt-Hahn wegen Wettbewerbsverzerrung insgesamt rund 15 Millionen Euro Staatshilfe zurückzahlen. Zudem werden Zinsen fällig. Die Entscheidungen für die Unterstützung wurden demnach zwischen 2005 und 2017 getroffen. Dabei geht es den Angaben zufolge etwa darum, dass Rheinland-Pfalz dem Flughafen ein Grundstück überlassen hatte, ohne entschädigt worden zu sein. Ryanair habe von Marketingvereinbarungen und einer Ausbildungsbeihilfe profitiert. Mit der Rückzahlung des Geldes soll wieder Wettbewerbsgleichheit hergestellt werden, hieß es.
Betreiber sieht sich nicht als Adressat der EU-Entscheidung
Ein Sprecher des Flughafens, der seit einem Jahr nach seinem neuen Besitzer Triwo Hahn Airport heißt, teilte mit, man sei nicht Adressat der EU-Entscheidung. «Wir sind nicht der Rechtsnachfolger», betonte er. Der Airport war im Herbst 2021 in die Insolvenz gegangen. Er wird jetzt von der Flughafengesellschaft Triwo Hahn Airport GmbH betrieben.
Die damalige Insolvenzverwaltung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH teilte mit, die Entscheidungsgründe der EU-Kommission lägen noch nicht vor. «Darüber hinaus ist unklar, ob und inwieweit Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich sind und eingelegt werden.» Das Thema sei seitens der Insolvenzverwaltung «in der juristischen Prüfung».
Land Rheinland-Pfalz berät über nächste Schritte
Aus dem rheinland-pfälzischen Innenministerium hieß es, die EU-Kommission habe seit der Eröffnung des ersten Verfahrens 2008 bereits viele Einzelmaßnahmen geprüft. Alle Maßnahmen habe sie nach intensiven Prüfungen bislang als beihilferechtskonform angesehen, nun stelle sie bei drei Maßnahmen eine Beihilferechtswidrigkeit fest. «Nach Auswertung der Gründe werden die erforderlichen Schritte mit den Rechtsanwälten, die das Land in den beihilferechtlichen Verfahren vertreten, beraten.» Rheinland-Pfalz hatte seinen 82,5-prozentigen Anteil an dem Flughafen im Hunsrück 2017 verkauft
In der EU gelten strenge Regeln, wenn ein Staat heimische Unternehmen mit Finanzspritzen unterstützen möchte. Damit soll verhindert werden, dass etwa ein finanzstarkes Land wie Deutschland seinen Firmen einen unverhältnismäßigen Vorteil verschafft und so etwa Konkurrenz aus dem Markt gedrängt wird.
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