Einige Abläufe auch in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes wurden auf den Prüfstand gestellt. (Archivfoto)
Harald Tittel/dpa
Einige Abläufe auch in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes wurden auf den Prüfstand gestellt. (Archivfoto)
Umgang mit Geflüchteten

Rheinland-Pfalz plant konkrete Änderungen in Asylpolitik

Die schwarz-rote Landesregierung will ihre Asylpolitik neu ausrichten und setzt auf einen Maßnahmen-Mix. Nun wurden konkrete Schritte bekannt.

Rheinland-Pfalz will seine Migrationspolitik neu ausrichten und setzt an mehreren Punkten an. In der neuen Landesregierung gebe es eine engere Verzahnung der Themen Migration und Sicherheit, sagte Innenminister Achim Schwickert (CDU) im Innenausschuss des Landtages in Mainz. Der neue europäische Rechtsrahmen solle konsequent genutzt werden. «Wir kombinieren operative Kontrolle mit Konsequenzen bei Regelverstößen und neuen rechtlichen Hebeln, um die Ordnung in unseren Einrichtungen sicherzustellen.» 

Im Blick hat das Ministerium unter anderem Bewohner von Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) des Landes, die abgängig sind, deren Aufenthaltsort also nicht bekannt ist. Deren Zahl war zuletzt gestiegen. Das dürfte damit zusammenhängen, dass Menschen ohne Bleibeperspektive inzwischen - wenn möglich - nicht mehr auf die Kommunen verteilt würden und damit länger in den AfAs untergebracht seien, sagte Schwickert. 

Abläufe wurden auf Prüfstand gestellt

«Wir ergreifen konkrete Maßnahmen, um das Phänomen des Untertauchens einzudämmen», betonte Schwickert. Seit dem Regierungswechsel seien Abläufe zur Feststellung, Meldung und Bearbeitung von Abgängigkeiten umfassend geprüft und die Zusammenarbeit zwischen Aufnahmeeinrichtungen, Ausländerbehörden und Polizei weiter intensiviert worden. Pflichtverletzungen soll konsequenter begegnet werden, etwa mit verschärften Meldeauflagen oder Einschränkungen der Bewegungsfreiheit bis hin zu einer sogenannten Asylverfahrenshaft. Für solche Schritte müsse jedoch stets der Einzelfall betrachtet werden.

Vorgesehen ist in Rheinland-Pfalz im Nachgang des Inkrafttretens des neuen europäischen Asylsystems etwa, die Frist, ab wann Bewohner einer Aufnahmeeinrichtung als abgängig gelten, zu verkürzen. Das hatte Innenstaatssekretär Dirk Herber (CDU) angekündigt.

Bisher gelten in Rheinland-Pfalz Bewohner von AfAs als abgängig, wenn sie mehr als drei Tage nicht mehr in der Einrichtung waren. Das soll auf zwei Tage verkürzt werden. Abgängige Personen werden der Polizei und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemeldet und bekommen keine staatlichen Leistungen mehr. 

Die allermeisten abgängigen Bewohner sind ausreisepflichtig

Laut dem Innenministerium wurden in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes im Zeitraum vom 5. Februar 2025 bis zum 5. August 2026 rund 1.290 Menschen als abgängig erfasst. Mehr als 90 Prozent von ihnen sind dem Ministerium zufolge ausreisepflichtig. 

Mit einer neuen Software soll Herber zufolge in Zukunft außerdem die Datenlage verbessert werden. Es gehe darum, wie Menschen in den Einrichtungen besser kontrolliert werden könnten und wie dafür gesorgt werden könne, dass diese die Einrichtungen nicht unkontrolliert verlassen. 

Sekundärmigrationszentrum geplant

Herber verwies auch darauf, dass mit dem in Kraft getretenen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Geas) der Aufbau sogenannter Sekundärmigrationszentren möglich sei. Rheinland-Pfalz wolle die Voraussetzungen für die Entstehung eines solchen Zentrums schaffen, das in einer bestehenden AfA-Einrichtung Platz finden soll. 

Gedacht sind diese Zentren für Geflüchtete, die zuerst in einem anderen europäischen Land EU-Boden betreten haben, für deren Asylverfahren also eigentlich ein anderer EU-Mitgliedsstaat zuständig ist oder die dort bereits einen Schutzstatus erlangt haben. «Diese Menschen werden wir dann mit möglichen mehr verfahrenssichernden Maßnahmen belegen und dann in Einrichtungen unterbringen, um sie wieder zurückzuführen in die Länder, die zuständig sind», sagte Herber.

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