Rheinland-Pfalz befasst sich mit Verfassungstreuepflicht
Die AfD und die Folgen ihrer Einstufung sind Thema bei der Innenministerkonferenz. Rheinland-Pfalz befasst sich schon mit einer Novelle der Regelungen zur Verfassungstreuepflicht.
Die AfD und die Folgen ihrer Einstufung sind Thema bei der Innenministerkonferenz. Rheinland-Pfalz befasst sich schon mit einer Novelle der Regelungen zur Verfassungstreuepflicht.
Rheinland-Pfalz will die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst neu fassen. «Künftig soll jede Bewerberin und jeder Bewerber vor der Einstellung erklären, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen, sie mit dem eigenen Verhalten zu wahren und sich aktiv für ihren Erhalt einzusetzen», teilte ein Sprecher des Innenministeriums in Mainz mit.
Bundeseinheitliche Vorgehensweise wünschenswert
Schon vor der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sei damit begonnen worden. Ziel sei es, Rechtsgrundlagen zu schaffen, um Verfassungsfeinden konsequenter begegnen zu können. Das Thema solle auf der Innenministerkonferenz im Juni aufgegriffen werden, weil eine bundeseinheitliche Vorgehensweise wünschenswert sei.
Bewerber sollen künftig auch versichern müssen, keiner extremistischen Organisation anzugehören oder angehört zu haben. Eine Anlage zu der Verwaltungsvorschrift enthalte eine nicht abschließende Liste solcher Organisationen. Ob künftig auch die AfD dabei ist, hänge vom Ausgang des Verwaltungsgerichtsverfahrens ab.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Das Bundesamt wollte sich «mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht» in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern. Wann die Entscheidung im Eilverfahren getroffen wird, ist bisher unklar. Die AfD hatte gegen die neue Einstufung durch das BfV geklagt.
Polizisten tragen besondere Verantwortung
Vor einer Einstellung bei der Polizei erfolge eine umfangreiche Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Pflicht zur Verfassungstreue werde auch während des Dienstes regelmäßig thematisiert. «Sofern Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Einstellungen oder Aktivitäten bekannt werden, werden im Rahmen einer Null-Toleranz-Strategie dienstrechtliche Maßnahmen geprüft.»
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