Rettungsgasse - Regeln, Bußgelder und Konsequenzen
Am Sonntag rast ein Autofahrer durch eine Rettungsgasse und verursacht einen Unfall mit fünf Verletzten. Wie verhalte ich mich im Stau richtig und was droht bei Verstößen?
Am Sonntag rast ein Autofahrer durch eine Rettungsgasse und verursacht einen Unfall mit fünf Verletzten. Wie verhalte ich mich im Stau richtig und was droht bei Verstößen?
Fünf Verletzte und viel Ärger - die verbotene und rasante Fahrt eines Autofahrers durch die Rettungsgasse bei einem Stau auf der A61 in Rheinland-Pfalz hatte schlimme Folgen. Dem Fahrer droht nun eine hohe Strafe. So sieht es der Bußgeldkatalog des Verkehrsministeriums vor. Der ADAC erklärt, wie man sich richtig verhält und im Zweifel Leben rettet:
Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?
Grundsätzlich sollte eine Rettungsgasse sofort gebildet werden - auch schon bei stockendem Verkehr. Ein Gericht urteilte nach einem Fall im Jahr 2022, dass die Pflicht bereits bei Schrittgeschwindigkeit bestehe. Das gilt laut ADAC auf allen mehrspurigen Autobahnen.
Wie muss eine Rettungsgasse gebildet werden?
Vereinfacht gesagt, müssen die Autofahrer auf dem linken Fahrstreifen nach links ausweichen, alle anderen nach rechts. Der Standstreifen sollte nach Möglichkeit frei bleiben, so der ADAC. So entsteht die gewünschte Rettungsgasse zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen.
Darf eine Rettungsgasse befahren werden?
Nein. Eine Rettungsgasse darf nur von Einsatzfahrzeugen befahren werden. Dazu zählen Polizeiautos, Feuerwehr- und Krankenwagen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge. Allen anderen Verkehrsteilnehmern ist die Durchfahrt verboten, auch Motorradfahrern.
Was droht bei Verstößen?
Sowohl das nicht oder fehlerhafte Bilden einer Rettungsgasse als auch das unerlaubte Durchfahren werden geahndet, erklärt der ADAC.
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mindestens mit einer Geldstrafe von 200 Euro rechnen, sowie zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot. Bei Behinderungen, Gefährdungen oder Sachbeschädigungen kann die Geldstrafe auf bis zu 320 Euro ansteigen.
Wer unerlaubt durch eine Rettungsgasse fährt, dem droht eine Geldstrafe zwischen 240 und 320 Euro, je nachdem ob es dadurch auch zu einer Behinderung, Gefährdung oder gar Sachbeschädigung kommt. Dazu sieht der Bußgeldkatalog ebenfalls zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot vor.
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