Der Landesrechnungshof überprüft regelmäßig die sachgemäße Verwendung der Fraktionsleistungen. (Archivbild)
Boris Roessler/dpa
Der Landesrechnungshof überprüft regelmäßig die sachgemäße Verwendung der Fraktionsleistungen. (Archivbild)
Finanzen

Rechnungshof hat AfD-Fraktion im Visier

Muss die Oppositionsfraktion eine große Geldsumme zurückzahlen? Der Landtag setzt ein Datum.

Die rheinland-pfälzische AfD-Fraktion soll Geld- und Sachmittel nicht rechtmäßig eingesetzt haben. Nach Angaben des Landtags weist die Oppositionsfraktion derzeit Rückzahlungsaußenstände von mehr als 182.000 Euro auf. 

Die Parlamentsverwaltung bezog sich bei ihren Informationen auf einen entsprechenden Prüfbericht des Landesrechnungshofes. Nach dem rheinland-pfälzischen Fraktionsgesetz sind die Kassenprüfer berechtigt, die sachgemäße Verwendung der Fraktionsleistungen zu überprüfen. Details des Berichts wurden zunächst nicht bekannt. Der SWR hatte zuvor darüber berichtet.

Die AfD-Fraktion habe nun Zeit bis zum 9. Juli, die Gelder zurückzuerstatten, teilte ein Landtagssprecher mit. Am Donnerstag soll der Bericht des rheinland-pfälzischen Rechnungshofes öffentlich über das parlamentarische Auskunftssystem des Landtags zugänglich sein.

© dpa-infocom, dpa:250611-930-656568/1
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