Nach einem Beschluss des OVG Koblenz bekommt der beschuldigte Landesarchäologe wieder sein Beamtengehalt. (Symbolbild)
Thomas Frey/dpa
Nach einem Beschluss des OVG Koblenz bekommt der beschuldigte Landesarchäologe wieder sein Beamtengehalt. (Symbolbild)
Gefälschte historische Funde

Punktsieg für Beschuldigten in Archäologie-Skandal

Der Archäologie-Skandal in Rheinland-Pfalz ist noch nicht vollständig aufgeklärt. Das Disziplinarverfahren gegen den beschuldigten Landesbeamten geht weiter. Er kann jetzt aber einen Erfolg verbuchen.

Der unter Manipulationsverdacht stehende Archäologe aus Rheinland-Pfalz bekommt nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (OVG) wieder sein volles Beamtengehalt. «Die Zahlung des einbehaltenen Teils seiner Bezüge wurde unmittelbar nach der Entscheidung des OVG Koblenz wieder aufgenommen», teilte eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage mit. 

Das Disziplinarverfahren gegen den Landesbeamten laufe aber weiter. «Nach derzeitigem Stand haben die erhobenen Vorwürfe weiterhin Bestand», so die Ministeriumssprecherin. Der Archäologe dürfe auch die Dienstgeschäfte nach wie vor nicht weiter führen. 

Allein nach Aktenlage habe sich keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Vorwürfe der vorsätzlichen Manipulation ergeben, argumentierten die Richter. Dies sei aber keine endgültige Entscheidung. 

Der Anwalt sieht Ermittlungsdefizite

Der Anwalt des Landesarchäologen sprach von einer Wende im sogenannten Archäologie-Skandal. «Der Senat hat verschiedene Defizite in den bisherigen Ermittlungen klar aufgezeigt.» Der Dienstherr werde ergänzende Ermittlungen anstellen müssen. 

«Momentan wird der Beschluss des OVG Koblenz im Hinblick auf gegebenenfalls weitere erforderliche Ermittlungsmaßnahmen ausgewertet, so dass das Disziplinarverfahren beschleunigt weiterbetrieben werden kann», sagte die Ministeriumssprecherin. 

Der Beschuldigte hatte seit Januar die Hälfte seiner Bezüge nicht mehr erhalten und war dagegen vor Gericht gezogen, wie ein Gerichtssprecher erläuterte. Das OVG gab dem Archäologen in zweiter Instanz vorläufig recht und entschied damit anders als das Verwaltungsgericht Trier in erster Instanz. Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar.

Beschuldigter hat Vorwürfe zurückgewiesen 

Dem freigestellten Landesbeamten wird seit mehr als einem Jahr vorgeworfen, geschichtsträchtige Funde bewusst manipuliert zu haben. Darunter sind neben rund 20 falsch datierten Schädeln auch zwei sogenannte Sensationsfunde: Der «Neandertaler von Ochtendung» und das «Schlachtfeld von Riol» - angeblicher Fundort einer historisch bezeugten Schlacht aus dem 1. Jahrhundert nach Christus Geburt.

Der beschuldigte Landesarchäologe habe alle Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, betonte sein Anwalt. 

An der Aufklärung sind als Ombudsleute die Experten Ulf Ickerodt, Landesarchäologe von Schleswig-Holstein, sowie Silviane Scharl vom Institut für Ur- und Frühgeschichte der Kölner Universität beteiligt.

© dpa-infocom, dpa:251016-930-169721/2
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

LADY GAGA mit THE DEAD DANCE

RPR1. – der beste Musikmix für Rheinland-Pfalz

RPR1. – der beste Musikmix für Rheinland-Pfalz


Es läuft:
LADY GAGA mit THE DEAD DANCE