Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt.
Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt.
Rechtsextremismus

Prozess um rassistischen Brandanschlag startet Ende Februar

Der Anschlag liegt mehr als drei Jahrzehnte zurück. Dennoch wird sich ab Ende Februar das OLG Koblenz mit dem Fall beschäftigen - und das nicht zum ersten Mal.

Im Fall eines rassistischen Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim im saarländischen Saarlouis 1991 steht ab dem 27. Februar ein weiterer Mann in Koblenz vor Gericht. Dem 54-jährigen Mann wird Beihilfe zu Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord zum Nachteil von 20 Menschen vorgeworfen, wie das Oberlandesgericht Koblenz am Freitag mitteilte. Er vertrete eine von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie, heißt es in der Anklage der Generalbundesanwaltschaft.

Bei dem Brand des Asylbewerberheims 1991 in Saarlouis starb der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und verletzten sich. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen.

Erst im Oktober war ein 52-Jähriger für den tödlichen Anschlag vor dem Oberlandesgericht Koblenz unter anderem wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Er hatte das Feuer nach Ansicht des Gerichts aus rassistischen Motiven gelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat verurteilte den Mann nach Jugendstrafrecht, weil der Deutsche zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war.

Der 52-Jährige sei durch die Worte des nun angeklagten Deutschen bestärkt und beeinflusst worden, hieß es nun in der Anklage. Der Angeklagte soll damals eine führende Rolle in der Skinhead-Szene in Saarlouis gehabt haben. Kurz vor dem Anschlag am Abend habe er unter anderem gesagt: «Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren.»

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