Der Prozess geht dem Ende zu. Der 26-Jährige ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. (Archivbild)
Uwe Anspach/dpa
Der Prozess geht dem Ende zu. Der 26-Jährige ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. (Archivbild)
Prozess

Prozess um getöteten Zugbegleiter - Angehörige bleiben fern

Ein Schaffner stirbt, nachdem er von einem Schwarzfahrer angegriffen wird. Der Prozess geht dem Ende zu. Warum die Angehörigen des Opfers jetzt der Verhandlung fernbleiben.

Der Prozess um einen getöteten Zugbegleiter geht dem Ende zu. Heute (9.00 Uhr) könnten am Landgericht Zweibrücken die Plädoyers gehalten werden. Zuvor wird möglicherweise noch ein Zeuge gehört - die Beweisaufnahme sei noch nicht geschlossen, sagte die Gerichtssprecherin. 

Seit knapp zwei Wochen steht ein 26-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Gericht. Er soll den 36 Jahre alten Zugschaffner Anfang Februar bei einer Ticketkontrolle so schwer mit den Fäusten gegen den Kopf geschlagen haben, dass dieser später an einer Hirnblutung starb. 

Der angeklagte Grieche hatte keinen Fahrschein und sollte des Zuges verwiesen werden - daraufhin kam es zum Angriff. Der Regionalexpress war von Landstuhl im Kreis Kaiserslautern nach Homburg im Saarland unterwegs. 

Anwalt: Angehörige des Opfers bleiben Prozess jetzt fern

Etliche Familienangehörige des Opfers Serkan Çalar haben bisher den Prozess im Gerichtssaal verfolgt. Ab heute seien sie «aus Protest» aber nicht mehr dabei, wie Yalçın Tekinoğlu, Anwalt der Familie als Nebenklägerin, sagte.

Der Grund: Das Gericht habe bisher noch keinen rechtlichen Hinweis erteilt, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes in Betracht komme. Nach Ansicht der Nebenkläger habe die Beweisaufnahme ergeben, dass es einen hinreichenden Tatverdacht für einen möglichen Totschlag oder Mord gebe - und für die Annahme eines Tötungsvorsatzes. 

Anklage lautete anfangs auf Mord

Die Staatsanwaltschaft hatte den 26-Jährigen wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen angeklagt. Das Landgericht wertete die Tat aber als Körperverletzung mit Todesfolge - und eröffnete den Prozess entsprechend. 

Es gebe derzeit keine Gründe für einen Tötungsvorsatz, hieß es zum Auftakt. Und: Wenn sich das im Laufe des Prozesses ändere, werde das Gericht einen rechtlichen Hinweis erteilen. Möglich ist das auch noch nach den Plädoyers. 

Laut psychiatrischem Gutachten ist der Angeklagte voll schuldfähig. Das Urteil könnte am 9. Juli gesprochen werden. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

© dpa-infocom, dpa:260707-930-344409/1
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