Nach kurzer Zeit mussten Zuschauer und Pressevertreter den Saal 201 des Mainzer Landgerichts wieder verlassen: Bereits vor Verlesung der Anklage ist in dem Prozess um den sexuellen Missbrauch eines Babys die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden.
Das Gericht gab gleich zum Auftakt des Verfahrens einem Antrag der Verteidigung der 24 Jahre alten Mutter des Kindes statt. Sie sitzt neben ihrem Noch-Ehemann und einem 34-Jährigen auf der Anklagebank. Deren Verteidiger schlossen sich dem Antrag an, der Ausschluss der Öffentlichkeit gilt bis zur Verkündung des Urteils. Beide Anklagen wurden verlesen, teilte das Gericht im Anschluss mit.
Genaues Verhältnis zwischen Eltern und drittem Angeklagten unklar
Der mit den Eltern befreundete 34-Jährige soll nach Gerichtsangaben den im September 2021 geborenen Säugling zwischen Januar und Dezember 2022 mehrfach missbraucht haben. An den Taten sollen teilweise die Eltern beteiligt gewesen sein, vor allem der 28-jährige Vater. Zunächst war in dem Verfahren nur der 34-Jährige angeklagt, erst kurz vor dem ersten Verhandlungstag wurde das Verfahren dann mit dem gegen die Eltern verbunden. Diese sind nach eigenen Angaben vor Gericht noch verheiratet, leben aber in Trennung.
Zu dem Missbrauch des Säuglings soll es in den Wohnungen des Paares gekommen sein - zunächst im rheinhessischen Zornheim, später in Bingen. In welchem Verhältnis die in Bingen beziehungsweise Mainz geborenen Eltern und der in Hamburg geborene 34-Jährige zueinander genau stehen, war zunächst unklar. Der Vorsitzende Richter Carsten Poetsch sprach in der Begründung für den Ausschluss der Öffentlichkeit unter anderem von einem freundschaftlichen Verhältnis. Die Taten hätten sich in einem familiären Umfeld ereignet, es gelte, die Intimsphäre des Kindes und auch der Angeklagten zu schützen.
Sowohl der 34-Jährige als auch der Vater sitzen in Untersuchungshaft. In dem Verfahren gegen die drei Deutschen sind bislang noch sechs weitere Verhandlungstage bis Ende Januar angesetzt.
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