Im Prozess um einen gewalttätigen Angriff auf Polizisten vor einer Diskothek in Trier hat die Staatsanwaltschaft für zwei Angeklagte Haftstrafen ohne Bewährung gefordert. Ein 43-Jähriger solle wegen Körperverletzung, tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis, forderte Staatsanwalt Wolfgang Spies am Mittwoch nach Angaben des Landgerichts Trier. Bei einem 17-Jährigen plädierte er wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung auf eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Seit vergangenem November müssen sich elf Angeklagte zwischen 17 und 43 Jahren vor dem Landgericht Trier verantworten. Es handelt sich um zehn Männer und eine Frau. Ein Großteil von ihnen soll die Beamten bei einem Einsatz vor einem knappen Jahr mit Flaschen, Besen, Stielen und Schaufeln beworfen haben.
Für die anderen Angeklagten forderte der Staatsanwalt Arreststrafen meist von vier Wochen sowie Verwarnungen, pädagogische Wochenenden sowie Geld- oder Arbeitsauflagen.
Zu der Attacke war es nach einem Streit in dem Club gekommen. Mehrere Gäste waren vor die Tür verwiesen worden. Nachdem die alarmierte Polizei dort eingetroffen war, eskalierte die Lage. Erst als ein Polizist mit seiner Dienstwaffe zwei Warnschüsse in die Luft abgab, hörten die Angreifer auf. Fünf Polizisten waren bei dem Einsatz in der Nacht zum 17. Februar 2023 verletzt worden, zwei davon durch Pfefferspray der Polizei. Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.
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