Prozess gegen US-Soldaten - Was daran besonders ist
Ein US-Soldat steht nach einem tödlichen Unfall auf der A60 vor dem Landgericht Trier. Warum dieser Prozess nicht wie sonst vor der US-Militärjustiz landet.
Ein US-Soldat steht nach einem tödlichen Unfall auf der A60 vor dem Landgericht Trier. Warum dieser Prozess nicht wie sonst vor der US-Militärjustiz landet.
Drei junge Frauen sind Anfang Mai nachts in einem Auto auf der Autobahn 60 in der Eifel unterwegs. Da kommt ihnen plötzlich ein Geisterfahrer entgegen - es kommt zum Frontalcrash. Die 23 Jahre alte Fahrerin stirbt, ihre beiden damals 24 Jahre alten Mitfahrerinnen werden schwer verletzt.
Am nächsten Dienstag (18. November) beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher vor dem Landgericht Trier. Angeklagt ist ein US-Soldat, der auf der Air Base Spangdahlem im Eifelkreis Bitburg-Prüm stationiert ist. Dem 24-Jährigen werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Ist dieser Prozess vor einem deutschen Gericht ungewöhnlich?
Ja, das ist ein besonderer Fall. Denn eigentlich gibt Deutschland Ermittlungsverfahren gegen US-Soldaten an die US-Militärjustiz ab. Das sieht das Zusatzabkommen des Nato-Truppenstatuts so vor. Wäre es also dabei geblieben, wäre der Prozess vor einem Militärgericht auf der Air Base Spangdahlem verhandelt worden.
Die Staatsanwaltschaft Trier hat hier anders entschieden: Dieser Fall blieb bei den deutschen Ermittlern, um den drei deutschen Tatopfern beziehungsweise den Angehörigen eine Beteiligung am Strafprozess zu ermöglichen. Das US-Militärstrafrecht sieht nämlich keine Nebenklage vor.
Wie häufig kommt es vor, dass Deutschland selbst ermittelt?
«Selten», sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen in Trier der Deutschen Presse-Agentur. Ihm sei aus den letzten Jahrzehnten für den Dienstbezirk der Staatsanwaltschaft Trier kein solcher Fall bekannt. Es sei aber nicht das erste Mal, dass die deutsche Justiz das Vorrecht zur Ausübung der Gerichtsbarkeit zurückgenommen und das Strafverfahren gegen ein Mitglied der Truppe einer Nato-Streitkraft selbst geführt habe.
Sind die Verletzten und Angehörige im Prozess beteiligt?
Für den Prozess sind fünf Nebenkläger zugelassen. Darunter seien die beiden Frauen, die bei dem Unfall in der Nacht zum 3. Mai nahe Landscheid im Kreis Bernkastel-Wittlich schwer verletzt wurden. Die weiteren Nebenkläger seien Angehörige der Getöteten, sagte ein Gerichtssprecher. Für den Prozess gibt es noch zwei weitere Termine: 26. November und 3. Dezember.
Die Staatsanwaltschaft hat den Fall wegen seiner besonderen Bedeutung zum Landgericht und nicht zum Amtsgericht angeklagt.
Warum sitzt der Angeklagte nicht in deutscher U-Haft?
Der US-Amerikaner soll laut Anklage mit seinem Geländewagen in falscher Richtung auf der Autobahn unterwegs gewesen und mit hoher Geschwindigkeit frontal mit dem Auto der Frauen zusammengestoßen sein. Er habe 1,4 Promille Alkohol im Blut gehabt.
Gegen den Mann war Haftbefehl ergangen. Er befindet sich derzeit entsprechend den Regelungen des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut im Gewahrsam der US-amerikanischen Streitkräfte in Spangdahlem. Von dort wird er laut Gericht zu den Prozesstagen nach Trier gebracht.
Im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, würde die Strafe von der deutschen Justiz vollstreckt werden, sagte der Trierer Oberstaatsanwalt Fritzen.
Welcher Fall wurde zuletzt an US-Militärjustiz abgegeben?
Im vergangenen Jahr hatte ein Fall um einen US-Soldaten in Wittlich Diskussionen um dieses Zusatzabkommen des Nato-Truppenstatuts ausgelöst. Im August 2023 war ein 28 Jahre alter Mann auf der Säubrennerkirmes in Wittlich durch Messerstiche getötet worden.
Ein wegen des Tötungsdelikts angeklagter 26-jähriger US-Soldat war Mitte Oktober 2024 von dem Militärgericht auf der Air Base Spangdahlem freigesprochen worden. Die deutschen Behörden hatten das Ermittlungsverfahren abgegeben. Ein Geständnis des Angeklagten bei den deutschen Behörden sah die US-Richterin als nicht verwertbar an.
Von Birgit Reichert, dpa
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