Polizisten-Mordprozess: 13 Jahre gefordert - «Hinrichtung»
Mord? Oder Totschlag? Am letzten Verhandlungstag schildern Anklage und Verteidigung die Tat in Völklingen teils mit drastischen Worten. Für die Witwe ist es ein schwerer Gang.
Mord? Oder Totschlag? Am letzten Verhandlungstag schildern Anklage und Verteidigung die Tat in Völklingen teils mit drastischen Worten. Für die Witwe ist es ein schwerer Gang.
Im Mordprozess um einen im Dienst getöteten Polizisten im Saarland hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine Jugendstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gefordert. Die besondere Schwere der Schuld und mehrere Mordmerkmale seien erfüllt, sagte Oberstaatsanwalt Christian Nassiry im Landgericht Saarbrücken.
In Anwesenheit der Witwe des Polizisten schilderte Nassiry in seinem Plädoyer die Tat in Völklingen im August 2025 mit drastischen Worten. Der 19 Jahre alte Angeklagte mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit habe «mit absolutem Vernichtungswillen» gehandelt, sagte er. «Demonstrativ wie in einem Mafiafilm» habe der Beschuldigte dem wehrlos am Boden liegenden Polizisten in den Kopf geschossen. «Das war eine gezielte Hinrichtung.»
Dienstwaffe entrissen und 17 Schüsse abgegeben
Dem Angeklagten werden Mord, versuchter Mord und besonders schwerer Raub vorgeworfen. Er soll am 21. August 2025 nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und 17 Schüsse abgegeben haben. Sechs Kugeln trafen den 34-jährigen Polizeioberkommissar Simon Bohr, der an schweren Verletzungen starb. Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Der Angeklagte habe zwar wegen einer paranoiden Schizophrenie im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, sagte der Oberstaatsanwalt. Es verbiete sich aber, zu sagen, er habe keine Alternative gehabt. «Es ging um größtmögliche Schmerzen. Simon Bohr ist einen qualvollen Tod gestorben.»
Was die Verteidigung sagt
Auch die Nebenklage forderte eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter und eine Jugendstrafe – allerdings die Höchststrafe von 15 Jahren. Der Angeklagte habe den am Boden liegenden Polizisten erschossen und zudem einem Deckung suchenden Polizisten zweimal in den Rücken geschossen, obwohl von beiden für ihn keine Gefahr ausging, hieß es. Diesem zweiten Polizisten rettete vermutlich eine Schutzweste das Leben. Weitere Polizisten verletzten den Angeklagten mit Schüssen und stoppten ihn so.
Die Verteidigung sah die Mordmerkmale hingegen nicht erfüllt und sprach sich wegen Totschlags und versuchten Totschlags für eine Jugendstrafe von sechs Jahren und eine Unterbringung aus. Der Angeklagte wollte mitnichten einen Menschen sterben sehen, sondern eine «Gefahr» (für sich) beseitigen, sagte sein Verteidiger Michael Rehberger. Der 19-Jährige sei ein Ersttäter und müsse die Notwendigkeit einer Therapie erkennen. «Es wird ein sehr langer Weg.»
Brief an die Hinterbliebenen?
Sein Mandant habe bisher nicht um Entschuldigung gebeten, aber es sei nicht ausgeschlossen, dass er dies irgendwann in einem Brief an die Hinterbliebenen tue, wenn er das Geschehen stärker reflektieren könne.
Der 19-Jährige hatte den gesamten Prozess über geschwiegen und das Geschehen ohne große Regung verfolgt. Als ihm am letzten Verhandlungstag das Wort erteilt wurde, sagte er mit tonloser Stimme: «Ich schließe mich meinem Anwalt an.» Das Urteil wird am Mittwoch (10.30 Uhr) gesprochen.
Von Wolfgang Jung, dpa
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