Eier an der Wand, Böller im Briefkasten: Vermeintlich harmlose Halloween-Streiche können richtig teuer werden - dann doch lieber Kürbisschnitzen. (Symbolbild)
Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn
Eier an der Wand, Böller im Briefkasten: Vermeintlich harmlose Halloween-Streiche können richtig teuer werden - dann doch lieber Kürbisschnitzen. (Symbolbild)
Scherz oder Straftat?

Polizei warnt: Halloween-Streiche können teuer werden

«Süßes, sonst gibt's Saures» - oder eine Strafanzeige? Wer es übertreibt, riskiert mehr als Ärger. Das LKA mahnt, bestimmte Streiche zu unterlassen.

Bald heißt es wieder «Süßes, sonst gibt's Saures», wenn schaurig-schöne Gestalten an Halloween (31. Oktober) um die Häuser ziehen. Damit die traditionellen Halloween-Streiche kleiner und großer Hexen, Zauberer und Geister allerdings nicht in einer teuren Geldstrafe enden, betont die Polizei in Rheinland-Pfalz, dass auch an Halloween Regeln eingehalten werden müssen.

«Ob Müll im Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto - das sind keine harmlosen Streiche, sondern Sachbeschädigungen. Und die können teuer werden», warnte im Vorfeld des Gruselfestes das rheinland-pfälzische Landeskriminalamt (LKA). «Wer fremdes Eigentum beschädigt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Noch höher fällt die Strafe aus, wenn Dinge zerstört werden, die der Allgemeinheit dienen - etwa Parkbänke, Laternen oder Fensterscheiben in Zügen.»

Eltern können bei missglückten Streichen ihrer Kinder zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder ein Kind noch zu jung ist, die Unrechtmäßigkeit einer Tat zu erkennen, so das LKA weiter. Deswegen sei es auch im eigenen Interesse ratsam, vorab gemeinsam über Regeln zu sprechen oder wenn möglich die Kinder bei ihrer Gruseltour zu begleiten.

Gruseln gehört zwar zu Halloween - doch auch dabei können Grenzen überschritten werden, wie das Polizeipräsidium in Trier ergänzt: «Das bloße Erschrecken von Menschen ist nicht zwingend strafbar. Sollte sich jedoch jemand beim panischen Flüchten verletzten, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.»

Die Trier Beamten haben noch konkrete Tipps für ungetrübten Spaß an Halloween Tipps: 

  • «Nicht jeder begeistert sich für Halloween: Rechnet also damit,
    dass nicht jeder sich über ein Klingeln an der Haustür freut
  • Ein Nein ist ein Nein, auch wenn ihr nur Spaß machen wollt und
    die Dinge lustig findet.
  • Sucht euch Häuser aus, deren Bewohner ihr kennt oder die euch
    gerne empfangen.
  • Haltet euch in gut sichtbaren Bereichen auf und meidet dunkle
    Ecken.
  • Nehmt ein Handy und eine Taschenlampe mit.
  • Versucht, für Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu sein.
  • Respektiert die Ruhezeiten.
  • Achtet bei Partys auf die Musiklautstärke.
  • Setzt euch nicht zu stark verkleidet oder gar alkoholisiert
    hinters Steuer.
  • Die kleinen Geister sind sich der Folgen häufig gar nicht
    bewusst. Eltern sollten mit ihren Kindern vor Halloween
    sprechen, die Kinder sensibilisieren und sie je nach Alter ggf.
    begleiten. Letztlich gilt: Eltern haften für ihre Kinder.
  • Straftaten werden von der Polizei konsequent verfolgt, natürlich
    auch an Halloween
  • Wählt die 110, solltet ihr euch bedroht oder gefährdet fühlen.»

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