Polizei warnt: Halloween-Streiche können teuer werden
«Süßes, sonst gibt's Saures» - oder eine Strafanzeige? Wer es übertreibt, riskiert mehr als Ärger. Das LKA mahnt, bestimmte Streiche zu unterlassen.
«Süßes, sonst gibt's Saures» - oder eine Strafanzeige? Wer es übertreibt, riskiert mehr als Ärger. Das LKA mahnt, bestimmte Streiche zu unterlassen.
Bald heißt es wieder «Süßes, sonst gibt's Saures», wenn schaurig-schöne Gestalten an Halloween (31. Oktober) um die Häuser ziehen. Damit die traditionellen Halloween-Streiche kleiner und großer Hexen, Zauberer und Geister allerdings nicht in einer teuren Geldstrafe enden, betont die Polizei in Rheinland-Pfalz, dass auch an Halloween Regeln eingehalten werden müssen.
«Ob Müll im Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto - das sind keine harmlosen Streiche, sondern Sachbeschädigungen. Und die können teuer werden», warnte im Vorfeld des Gruselfestes das rheinland-pfälzische Landeskriminalamt (LKA). «Wer fremdes Eigentum beschädigt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Noch höher fällt die Strafe aus, wenn Dinge zerstört werden, die der Allgemeinheit dienen - etwa Parkbänke, Laternen oder Fensterscheiben in Zügen.»
Eltern können bei missglückten Streichen ihrer Kinder zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder ein Kind noch zu jung ist, die Unrechtmäßigkeit einer Tat zu erkennen, so das LKA weiter. Deswegen sei es auch im eigenen Interesse ratsam, vorab gemeinsam über Regeln zu sprechen oder wenn möglich die Kinder bei ihrer Gruseltour zu begleiten.
Gruseln gehört zwar zu Halloween - doch auch dabei können Grenzen überschritten werden, wie das Polizeipräsidium in Trier ergänzt: «Das bloße Erschrecken von Menschen ist nicht zwingend strafbar. Sollte sich jedoch jemand beim panischen Flüchten verletzten, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.»
Die Trier Beamten haben noch konkrete Tipps für ungetrübten Spaß an Halloween Tipps:
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