Der Ältestenrat hatte bei der Ablehnung des Antrages auf Bildung einer Gruppe namens «Drei Farben» auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen. Dieser hatte bestimmt, dass eine parlamentarische Gruppe ein «politisch homogenes Abgeordnetenbündnis» mit Abgeordneten derselben Partei sein müsse und eine gewisse Größe haben müsse.
Der Ältestenrat betonte kürzlich, eine solche Homogenität sei in dem konkreten Fall nicht gegeben. Frisch, bis November noch Vorsitzender der AfD-Fraktion, und Schmitt seien noch AfD-Mitglieder, Joa nicht mehr. Auch sei der Zusammenschluss nicht groß genug, um einen oder mehrere Sitze in einem Fachausschuss zu bekommen. Der Zusammenschluss habe also keine eigenen parlamentarischen Aufgaben, entsprechend seien keine zusätzlichen Geld- oder Sachleistungen zu gewähren.
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