Die Erhebung der Mitgliedsbeiträge durch die Pflegekammer wird von vielen Kammermitgliedern kritisiert. (Symbolbild)
Uwe Anspach/dpa
Die Erhebung der Mitgliedsbeiträge durch die Pflegekammer wird von vielen Kammermitgliedern kritisiert. (Symbolbild)
Gesundheitsberufe

Pflegekammer mit weiterer juristischer Niederlage

Mehrere Urteile zur Erhebung von Mitgliedsbeiträgen sind rechtskräftig. In denen hatte ein Gericht Mängel beim Vorgehen der Kammer festgestellt. Der Weg der Berufung wird nicht gewährt.

Die gegen die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ausgefallenen Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz zur Erhebung von Mitgliedsbeiträgen durch die Kammer sind rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz lehnte einen Antrag der Pflegekammer auf Zulassung einer Berufung gegen die Urteile ab, wie eine Gerichtssprecherin sagte. 

Das Koblenzer Verwaltungsgericht hatte Klagen mehrerer Pflegefachkräfte gegen die Erhebung von Kammer-Mitgliedsbeiträgen für das Jahr 2025 stattgegeben und teils eklatante Mängel beim Vorgehen der Kammer ausgemacht. Da das Gericht keine Berufung zuließ, stellte die Pflegekammer dann den Antrag bei der nächsthöheren Instanz, hatte damit aber keinen Erfolg. 

Die Kammer in Mainz teilte mit, die Entscheidung nun unverzüglich umzusetzen. Die Erhebung von Mitgliederdaten sei inzwischen weiterentwickelt worden, es werde kontinuierlich daran weitergearbeitet, Mitgliederdaten zu vervollständigen. Nach Auffassung des Gerichts müssten auch jene Pflegefachpersonen erfasst werden, die außerhalb klassischer Pflegeeinrichtungen tätig seien, etwa in Arztpraxen, Krankenkassen, Bildungseinrichtungen oder Kindergärten.

© dpa-infocom, dpa:260709-930-360410/1
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