Der Student habe zu Beginn des Wintersemester 2023/24 als sogenannter Pate Erstsemester betreut und ins Hochschulleben eingeführt. In dieser Funktion habe er zu einer Feier in seiner privaten Wohnung geladen. Der Abend sei damit geendet, «dass ein Erstsemesterstudent im Bad völlig betrunken lag und ein anderer Erstsemesterstudent erheblich alkoholisiert von einem Krankentransportwagen in eine Klinik gebracht werden musste», hieß es. Die Hochschule hatte demnach zu Semesterstart allen Studierenden mitgeteilt, dass Trinkgelage unerwünscht seien und die Kündigung des Studienvertrages zur Folge haben könnten.
Das Gericht betonte, dass es nicht grundsätzlich zur Kündigung führen muss, wenn sich erwachsene Studierende in einer Privatwohnung zusammen betrinken. Allerdings habe der Student in diesem Fall als Pate eine offizielle Funktion innegehabt und diese genutzt, um die Erstsemester unter psychischen Druck zu setzen, Alkohol zu konsumieren.
© dpa-infocom, dpa:231128-99-106260/3
Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten