Joachim Paul blieb mit seinen Beschwerden erfolglos. (Archivbild)
Harald Tittel/dpa
Joachim Paul blieb mit seinen Beschwerden erfolglos. (Archivbild)
Wahlen

OB-Wahl: Beschwerden von AfD-Kandidat Paul gescheitert

Er wollte als Oberbürgermeister in Ludwigshafen kandidieren - wurde aber wegen Zweifeln an der Verfassungstreue nicht zugelassen. Bei mehreren Versuchen, dagegen vorzugehen, scheiterte Joachim Paul.

AfD-Politiker Joachim Paul darf bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Sonntag auch nach mehreren Gerichtsentscheidungen nicht antreten. Seine Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und dem Bundesverfassungsgericht scheiterten, wie die Gerichte mitteilten.

Rückblick: Anfang August ließ der Wahlausschuss der Stadt die Kandidatur des Landtagsabgeordneten nicht zu. Der Grund: Zweifel an seiner Verfassungstreue. Vorausgegangen war ein Schreiben aus dem Innenministerium in Mainz, in dem öffentliche Aussagen Pauls zusammengetragen worden waren. Dies habe die Stadt angefragt, sagte ein Ministeriumssprecher.

Mehrere Gerichte beschäftigten sich mit dem Fall

Paul selbst sprach von einer undemokratischen Wahl. Er leitete rechtliche Schritte ein - jedoch ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) lehnten Anträge von Paul gegen die Entscheidung ab. Nun scheiterte er auch mit Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an und erklärte sie für unzulässig. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz wies die Beschwerde zurück und hielt sie teilweise für unzulässig und im Übrigen für unbegründet.

Wahlprüfung nach der Wahl möglich

Der VGH verwies vor allem auf mögliches Wahlprüfungsverfahren, was nach der Oberbürgermeisterwahl möglich wäre. Wären alle Entscheidungen vor einer Wahl vor dem Wahltermin mit Rechtsmitteln angreifbar, käme es bei der Organisation der Wahl zu erheblichen Beeinträchtigungen, schrieb das Gericht. «Das Demo­kratieprinzip verlange jedoch regelmäßig stattfin­dende Wahlen und schütze ihre tat­sächliche termingerechte Abhaltung», schreibt das Gericht zur Entscheidung.

In Ludwigshafen wird am 21. September der nächste Oberbürgermeister oder die nächste Oberbürgermeisterin gewählt. Gesucht wird eine Nachfolge für die parteilose Amtsinhaberin Jutta Steinruck. Die vor einiger Zeit aus der SPD ausgetretene Politikerin tritt nicht mehr an.

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