Neuneinhalb Jahre Gefängnis für 19-Jährigen - Frau erstochen
Trotz eines Verbots nähert sich ein Mann der Mutter seiner ehemaligen Freundin. Als die Frau ihn zum Gehen auffordert, greift er zur Waffe.
Trotz eines Verbots nähert sich ein Mann der Mutter seiner ehemaligen Freundin. Als die Frau ihn zum Gehen auffordert, greift er zur Waffe.
Wegen Totschlags, Beleidigung und Bedrohung hat das Landgericht Kaiserslautern einen 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Unkenbach (Donnersbergkreis) im Juni trotz eines gerichtlichen Verbots das Grundstück einer Frau betreten hatte, wie das Gericht in der pfälzischen Stadt mitteilte.
Nach den Feststellungen des Gerichts bedrohte und verfolgte der Angeklagte die Familie seiner ehemaligen Freundin bereits seit mehreren Monaten. Als die Mutter der Jugendlichen den Angeklagten aufforderte, das Grundstück zu verlassen, kam es nach Überzeugung der Jugendkammer zur Tat. Der Mann trat und schlug die Frau demnach mehrfach und fügte ihr mit einem Messer mehrere Verletzungen zu, an denen sie noch am Tatort starb.
Weiter stellte die Jugendkammer demnach fest, dass der Angeklagte die 14-jährige Tochter der Getöteten beleidigt und bedroht hatte. Der Mann sei verpflichtet worden, an die Nebenklägerin ein Hinterbliebenengeld von 10.000 Euro zu zahlen, hieß es. Das Urteil ist dem Gericht zufolge rechtskräftig.
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