Über Anträge auf Einbürgerung entscheiden in Rheinland-Pfalz Behörden in Landkreisen und kreisfreien Städten - nun auf Grundlage neuer Vorgaben. (Symbolbild)
Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Über Anträge auf Einbürgerung entscheiden in Rheinland-Pfalz Behörden in Landkreisen und kreisfreien Städten - nun auf Grundlage neuer Vorgaben. (Symbolbild)
Einbürgerungen

Neues Staatsangehörigkeitsrecht verändert Arbeit in Behörden

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht hat an vielen Orten zu mehr Anträgen auf Einbürgerung geführt. Rheinland-Pfalz nennt keine Zahlen, aber auch hier hat sich die Prüfung in den Behörden verändert.

Mit dem seit Ende Juni geltenden neuen Staatsangehörigkeitsrecht hat sich auch die Arbeit in den für Anträge auf Einbürgerung zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz verändert. Zwischen Westerwald und Südpfalz wird über solche Anträge in den Landkreisen und kreisfreien Städten entschieden. Diese müssten alle vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer Aufklärung ausschöpfen, die geeignet erschienen, die für die Entscheidung notwendige Überzeugung zu gewinnen, teilte das rheinland-pfälzische Integrationsministerium in Mainz auf Anfrage mit. 

Es brauche Ermittlungen in jedem Einzelfall. Dabei liege es im Ermessen der jeweiligen Behörde, über Art und Umfang der Sachverhaltsermittlung zu bestimmen, also auch darüber, welche Beweismittel oder Erkenntnisquellen sie zum Einsatz bringe. 

Mehrere Länder berichten von steigender Zahl an Anträgen

Das von der Ampel-Koalition im Bund formulierte und seit 27. Juni geltende neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen. 

Mancherorts hat das neue Recht bereits zu mehr Anträgen geführt. Aus der in Berlin zuständigen Behörde hieß es etwa, dass im Juni rund 4.000 Anträge im Landesamt für Einwanderung eingegangen seien. Für Juli lägen noch keine belastbaren Zahlen vor. Allerdings hätten das Landesamt vom 27. Juni bis zum 21. Juli bereits über 5.000 Anträge erreicht. 

Ministerium: Statistische Erfassung soll 2025 beginnen

In Bayern wurden laut Innenministerium von Januar bis Mai durchschnittlich jeweils über 5.600 Anträge pro Monat gestellt. Im Juni seien es bereits mehr als 8.400 Anträge gewesen. Die Zahlen für Juli lägen noch nicht vor, hieß es. Man rechne jedoch mit einer erneuten Steigerung. Angesichts der Antragszahlen könne es derzeit zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten kommen. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Bearbeitungszeit derzeit laut Innenministerium bei mindestens 12 bis 18 Monaten, Tendenz steigend. 

In Rheinland-Pfalz indes wird die Zahl der Anträge aktuell statistisch nicht erfasst, wie das Integrationsministerium in Mainz mitteilte. Dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts zufolge sollten die Anträge auf Einbürgerung beginnend ab 2025 statistisch erfasst werden, erklärte das Ministerium. 

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