Ab der dritten Klasse sind alle Schüler im Saarland mit einem digitalen Endgerät ausgestattet. (Symboldbild)
Marcus Brandt/dpa
Ab der dritten Klasse sind alle Schüler im Saarland mit einem digitalen Endgerät ausgestattet. (Symboldbild)
Gesetzentwurf

Neues Gesetz - Digitale Bildung im Saarland wird Pflicht

Das Saarland will digitale Bildung per Gesetz festschreiben und als erstes Bundesland Tablets und Inhalt gemeinsam bereitstellen. Doch das ist nicht die einzige Neuerung für Schüler und Eltern.

Das Saarland will ab dem Sommer digitale Bildung im Gesetz verankern und damit nach Angaben von Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) Vorreiter in Deutschland werden. Mit neuen Regelungen stelle man sicher, dass alle Kinder und Jugendlichen im Saarland Zugang zu modernen, digitalen Lernmitteln hätten – «chancengerecht, nachhaltig und zukunftssicher». Einen entsprechenden Beschluss des Ministerrates bezeichnete sie als «wichtigen Meilenstein» auf diesem Weg. «Digitale Bildung ist für uns keine Kür mehr, sondern Pflicht», so die Ministerin.

Bislang seien im Saarland bereits 137 Millionen Euro in die digitale Infrastruktur der Schulen investiert worden, darunter 55 Millionen des Landes, um alle Lehrkräfte und Schüler ab der dritten Klasse mit Tablets zu versorgen. Damit soll auch verhindert werden, dass es unterschiedliche Ausstattungsstandards gibt. «Wir möchten, dass alle Schülerinnen und Schüler auf die gleichen Endgeräte in einer Klasse zugreifen können», sagte Streichert-Clivot.

Auch die bisherige Schulbuchausleihe, die sowohl digitale wie analoge Medien umfasst, soll einheitlicher werden: Die Gebühr dafür wird ab dem Schuljahr 26/27 nicht mehr einzeln von den Schulen festgelegt, sondern landesweit 160 Euro betragen. Damit ziehe man nicht nur eine «klare Preisgrenze» ein, sondern sorge auch für mehr Gerechtigkeit zwischen allen Standorten. Diese neue Regelung gilt jedoch nicht für Grundschulen, wo die Gebühr laut Ministerium bei durchschnittlich 65 Euro liegt.

Zudem soll das Schülerförderungsgesetz entsprechend angepasst werden. Für Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe soll es künftig eine Förderung aus einem Guss geben. «Wir sind das erste Bundesland, das Gerät und Inhalt gemeinsam zur Verfügung stellen wird», sagte Streichert-Clivot. Wichtig sei, dass niemand durch das Netz falle und eine bürokratische Entlastung der Familien erreicht werde.

Das neue Gesetz sieht zudem vor, dass die digitalen Endgeräte künftig geleast werden, damit alle Schüler jederzeit mit aktueller Technik arbeiten können. Die Schulen werden verpflichtet, ein Medienkonzept zur Nutzung aller Lernmittel zu entwickeln. Zudem soll Distanzunterricht künftig nicht nur in Pandemie-Situationen wie zu Corona-Zeiten möglich sein, sondern auch bei besonderen Ereignissen wie Hochwasser, Sturm oder Glatteis. 

Der Gesetzentwurf zur digitalen Bildung an saarländischen Schulen soll nun in die externe Anhörung gehen, am 9. April in den Landtag eingebracht werden und am 1. August 2025 in Kraft treten.

© dpa-infocom, dpa:250211-930-371938/2
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