Beim Tanzschulunterricht fallen nicht nur Gebühren für die Schüler, sondern auch für die Betreiber an.
Heiko Rebsch/dpa
Beim Tanzschulunterricht fallen nicht nur Gebühren für die Schüler, sondern auch für die Betreiber an.
Umsatzregelung

Neue Gema-Tarife für Tanzschulen

Ob beim Martinsumzug oder im Fitnessstudio: Sobald öffentlich Musik gespielt wird, geht Geld an die Gema. Für Tanzschulen gibt es nun eine neue Regelung - und neue Kritik.

Die neuen Gebühren, die die Verwertungsgesellschaft Gema seit Jahresbeginn für die Nutzung von Musik erhebt, sorgen für Diskussionsstoff in den Tanzschulen. Einige Betreiber kritisieren, dass es keine Pauschalbeträge wie früher mehr gibt, sondern individuell oder nach Umsatz abgerechnet werden soll. 

Dies sorge für zusätzlichen Bürokratieaufwand oder werde zu einer erheblichen Kostensteigerung führen, befürchtet Timo Bertram-Breuer von der «Tanzmanufaktur» in Neustadt an der Weinstraße. Er gehört der DTIV (Deutsche Tanzschulinhaber Vereinigung) an, die gegen die Gebührenerhebung klagt. Ihre Mitglieder werfen der Gema vor, dass sie ihr Monopol ausnutze und die Tanzschulen mit zu hohen Lizenzgebühren «ausblute».

Zufrieden mit der neuen Regelung, die seit dem 1. Januar in Kraft ist, ist hingegen Ramon Gechnizdjani von der Tanzschule Bootz-Ohlmann in Saarbrücken. Er ist Mitglied im Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen (WDTU), der sich mit der Gema auf einen neuen Pauschalvertrag geeinigt hat. Statt nach Fläche werden die Gebühren nun nach Umsatz berechnet. Dadurch fühle er sich nach eigener Aussage «gerechter behandelt».

Nach Ansicht der GEMA habe man eine «faire Lösung erarbeitet». Sie orientiere sich an den wirtschaftlichen Mehrwerten, die durch die Musiknutzung entstehen.

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