Neue Beratung zur Förderung von Kindern mit Behinderung
Eine Landesrahmenvereinbarung schafft die Basis für ein niedrigschwelliges Angebot. Es richtetet sich an Eltern, die bei ihrem Kind ein Entwicklungsrisiko vermuten.
Eine Landesrahmenvereinbarung schafft die Basis für ein niedrigschwelliges Angebot. Es richtetet sich an Eltern, die bei ihrem Kind ein Entwicklungsrisiko vermuten.
In Rheinland-Pfalz soll die Früherkennung und -förderung von Kindern mit Behinderungen verbessert werden. Dazu gibt es für Eltern, die bei ihrem Kind ein Entwicklungsrisiko vermuten, künftig ein offenes, niedrigschwelliges Beratungsangebot an insgesamt sieben Zentren für Sozialpädiatrie mit Frühförderung. Das Angebot wird laut Sozialministerium durch die gesetzlichen Krankenkassen und die Kommunen finanziert. Eine neue Landesrahmenvereinbarung regelt das Zusammenwirken der verschiedenen Träger und Zentren für Sozialpädiatrie.
Die neue Vereinbarung war den Angaben zufolge im Zuge der geänderten Regelungen zur Frühförderung durch das Bundesteilhabegesetz notwendig geworden und sieht unter anderem die Finanzierung eines offenen, niedrigschwelligen Beratungsangebots vor. Das Angebot könne von Eltern vor der Einleitung einer Eingangsdiagnostik in Anspruch genommen werden.
Hilfen und Beratung durch die Zentren können beispielsweise bei allgemeinen Entwicklungsauffälligkeiten, Bewegungsstörungen, Störungen der Sprachentwicklung, angeborenen Fehlbildungen, Verhaltensauffälligkeiten oder emotionalen Störungen in Betracht kommen. Mit Ausnahme des offenen, niedrigschwelligen Beratungsangebots werden die Leistungen der Zentren nach Überweisung durch einen niedergelassenen Arzt in Anspruch genommen.
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