Die Frist für Fluthilfe-Anträge bei der Förderbank ISB endet am 30. Juni 2026. (Symbolbild)
Sebastian Gollnow/dpa
Die Frist für Fluthilfe-Anträge bei der Förderbank ISB endet am 30. Juni 2026. (Symbolbild)
Aufbauhilfe nach Ahrflut

Nach Fristende: Wie viele Betroffene beantragten Fluthilfe?

Wer nach der Ahrtal-Flut keinen Antrag stellte, hat jetzt keine Chance mehr auf Wiederaufbauhilfen aus dem nationalen Wiederaufbaufonds. Wer nutzte die Möglichkeit und um wie viel Geld geht es?

Knapp fünf Jahre nach der Ahrtal-Flut können nun keine Erstanträge mehr auf Wiederaufbauhilfen aus dem nationalen Wiederaufbaufonds gestellt werden. Die Frist für Anträge bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz endete am 30. Juni. 

Wie viele Anträge wurden gestellt?

Bis zum Fristende sind bei der ISB nach eigenen Angaben insgesamt rund 18.140 vollständig vorliegende Anträge eingegangen. Davon etwa 12.520 für Hausrat, 4.570 für private Gebäudeschäden und 1.060 im Unternehmensbereich.

Bislang wurden der Bank zufolge rund 1,5 Milliarden Euro bewilligt. Der größte Anteil entfällt demnach mit rund 698 Millionen Euro auf 819 bewilligte Anträge für Unternehmen. Danach folgen rund 682 Millionen Euro von 4.045 bewilligten Anträgen für private Gebäudeschäden. Im Hausratsbereich wurden bislang rund 146 Millionen Euro für 12.006 Anträge bewilligt. 

Insgesamt wurden den Angaben nach 713 Anträge abgelehnt, davon 477 im Hausrat, 163 bei den Gebäuden und 73 für die Unternehmen.

Wer konnte Anträge stellen?

Verschiedene Personengruppen oder Unternehmen konnten Anträge auf Förderung stellen. Wie die ISB erklärte, richteten sich die Voraussetzungen dabei nach dem konkreten Schaden, der nicht durch Versicherungsleistungen abgedeckt wurde:

  • Menschen, die Schäden am eigenen Hausrat zu beklagen haben, konnten Unterstützung beantragen – auch wenn es sich dabei um Hausrat aus vermieteten Ferienwohnungen handelt. 
  • Menschen, die Schäden an Gebäuden in ihrem Eigentum feststellen, waren antragsberechtigt. Dazu zählten auch private Vermieterinnen und Vermieter sowie Organisationen wie Vereine, Stiftungen oder andere Einrichtungen.
  • Darüber hinaus hatten der ISB zufolge auch versicherte Privathaushalte die Möglichkeit zur Antragsstellung, etwa für Hochwasserschutzmaßnahmen.
  • Auch Unternehmen konnten Anträge stellen, etwa aus der gewerblichen Wirtschaft, Selbstständige oder auch Angehörige der Freien Berufe. Bei ihnen liegt der Fokus der ISB zufolge auf der Wiederherstellung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit. 

Wofür darf das Geld eingesetzt werden?

Bei Unternehmen werden der ISB zufolge entweder die Kosten für Reparaturen übernommen oder der Wert eines zerstörten Gegenstands wird ersetzt. Das europäische Beihilferecht regelt dabei die Vorgaben, wie die Bank erklärt. Kein Unternehmen solle durch die Förderung besser gestellt werden als vor der Flut. Deshalb diene die Unterstützung ausschließlich dazu, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen – nicht aber zur Modernisierung. 

Im privaten Bereich gelte das «Prinzip der Gleichartigkeit». Das bedeutet, dass alles, was wiederhergestellt oder gar neu gebaut wird, hinsichtlich Flächen und Ausstattung dem entsprechen muss, was vor der Flut vorhanden war. 

Warum werden Anträge abgelehnt?

Anträge können der ISB zufolge aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Etwa, wenn die eingereichten Unterlagen unvollständig sind oder entstandene Schäden nicht ausreichend nachgewiesen werden können. Weitere Gründe können demnach fehlende Kontoverifizierungen oder fehlende Mitwirkung sein. 

Wie lange dauert es, bis Geld ausgezahlt wird?

Wer im Bereich Hausrat einen Antrag gestellt hat, kann bereits nach wenigen Tagen mit einer Bewilligung rechnen. Wenn es um Gebäude geht, kann es länger dauern. Grund hierfür ist der ISB zufolge, dass keine pauschale Abrechnung möglich ist, da der Schadensumfang und die Komplexität im Einzelfall deutlich variieren. 

Um wie viel Geld geht es?

Aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern stehen rund 15 Milliarden Euro bereit, davon etwa 14 Milliarden für das Ahrtal. Darunter fallen Aufbauhilfen für Infrastruktur, kommunale Gebäude, Straßen – das wiederum liegt nicht in der Zuständigkeit der Bank. «Ein kleinerer Teil» der Mittel wird von der ISB administriert.

Warum wurde die Frist auf den 30. Juni 2026 gesetzt?

Ursprünglich sollte der Zeitraum für Anträge am 30. Juni 2023 enden. Die damalige Bundesregierung schob die Frist um drei Jahre nach hinten. Grund dafür waren nach Angaben der Bank unter anderem Engpässe bei der Gutachterauswahl, den Baumaterialien sowie Handwerkern. 

Die Frist für Erstanträge auf Aufbauhilfe endete am 30. Juni 2026 um 24.00 Uhr. Danach sind nun keine Erstanträge mehr möglich, eine Sonderregelung ist laut ISB nicht vorgesehen.

Wie geht es jetzt nach Fristende weiter?

Nach Angaben der ISB können nach einer Bewilligung weiterhin Mittelabrufe, Mehrkostenanträge und Verwendungsnachweise eingereicht werden. Bei Anträgen für private Gebäude kann nach der Antragstellung zunächst eine Qualitätssicherung erfolgen. 

Dabei prüfen im Auftrag der ISB öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige die Schadensgutachten, um Umfang und Kosten der förderfähigen Maßnahmen zu bewerten. Nach Abschluss der Prüfung wird der Bewilligungsbescheid erteilt; anschließend können die Fördermittel abgerufen werden.

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