Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Frankenthal

Nach BGH-Beschluss: Prozess gegen 20-Jährigen

Vor mehr als drei Jahren wurde eine Jugendliche am Willersinnweiher in Ludwigshafen ermordet. Nach dem ersten Urteil wird der Fall nun neu verhandelt. Hintergrund ist eine Revision beim Bundesgerichtshof.

Hintergrund ist eine Revision beim Bundesgerichtshof

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt das Landgericht Frankenthal erneut in einer Strafsache gegen einen 20 Jahre alten Angeklagten. Der Prozess habe am Dienstag wie geplant begonnen, teilte eine Justizsprecherin mit. Der Mann war im vergangenen Jahr wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Bei einer ihm zusätzlich vorgeworfenen Vergewaltigung sprach das Landgericht ihn frei. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherungsverwahrung lehnte es ab.

Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil zum Teil auf: Während die Verurteilung wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellem Missbrauch von Kindern in drei Fällen rechtskräftig ist, muss über den Vorwurf der weiteren Vergewaltigung und eine mögliche Sicherungsverwahrung neu entschieden werden. Es kann dann möglicherweise auch eine neue Strafe geben. Aus Jugendschutzgründen ist der Prozess nicht öffentlich.

Dem Urteil des Landgerichts von 2022 zufolge hatte der Mann als 17-Jähriger 2020 ein 17-jähriges Mädchen an einem Weiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem hatte er als 16-Jähriger Sexualverkehr mit zwei 13-jährigen Mädchen. Vom Vorwurf der Vergewaltigung eines dritten Mädchens wurde er freigesprochen. Weil das Urteil aufgrund der eingelegten Revisionen noch nicht rechtskräftig war, blieb er damals in Untersuchungshaft.

Die Verteidigung legte Haftbeschwerde ein. Das Oberlandesgericht hob den Haftbefehl gegen den Angeklagten auf, der zu diesem Zeitpunkt mehr als zweieinhalb Jahre in U-Haft gesessen hatte. Die Freilassung schlug hohe Wellen. Im November 2022 kam der Mann wegen des Haftgrunds der Wiederholungsgefahr erneut in Untersuchungshaft. Die Ermittler stießen der Staatsanwaltschaft zufolge auf einen Internetchat, in dem er gegenüber einer Frau Gewaltfantasien äußerte.

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