Der abgeschobene afghanische Straftäter aus Rheinland-Pfalz darf in den nächsten Jahren nicht wieder nach Deutschland kommen. Im Rahmen des Ausweisungsverfahrens sei ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren ab Abschiebung verhängt worden, teilte Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion in Mainz mit.
Deutschland hatte Ende August 28 verurteilte Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Darunter war auch ein Sexualstraftäter aus Rheinland-Pfalz. Es war der erste Abschiebeflug aus Deutschland nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban.
Integrationsministerin begrüßte Abschiebung
Die Grünen-Politikerin hatte diese Aktion begrüßt: «Wer einen Anspruch auf Schutz hat, wird in Rheinland-Pfalz Hilfe finden, wer aber schwere Straftaten begeht, für den haben wir keinen Platz in unserer Gesellschaft.»
Der Mann war zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der afghanische Staatsangehörige sei jedoch nicht aus der Haft heraus zurückgeführt worden, berichtete die Integrationsministerin. Die gegen den Sexualstraftäter verhängte Freiheitsstrafe sei vor der Haftentlassung vollständig verbüßt worden.
Kein Handgeld für den zurückgeführten Straftäter
Für die Abschiebung sei die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich verantwortlich gewesen, erklärte Binz. Zwar werde im Einzelfall durch die Ausländerbehörden ein Handgeld bei der Ausweisung gezahlt, wenn die Personen mittellos sind. Das Handgeld betrage in der Regel 50 Euro. «Der von Rheinland-Pfalz zurückgeführte Straftäter hatte eigene Mittel, sodass kein Handgeld gezahlt wurde», sagte die Ministerin.
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