Müllabfuhr kontrolliert Entsorgung von Biomüll
Essensreste, Grünschnitt und Zeitungspapier gehören in die Biotonne, Plastiktüten und sonstige Schadstoffe nicht. Wer sich daran nicht hält, muss in einigen Kommunen künftig mit Strafen rechnen.
Essensreste, Grünschnitt und Zeitungspapier gehören in die Biotonne, Plastiktüten und sonstige Schadstoffe nicht. Wer sich daran nicht hält, muss in einigen Kommunen künftig mit Strafen rechnen.
Anwohner in einigen Kommunen von Rheinland-Pfalz müssen in den kommenden vier Wochen mit verschärften Kontrollen der Biotonne rechnen. Wenn eine Biotonne viel Plastik und andere Störstoffe enthält, werde sie nicht geleert, teilte der für die Aktion verantwortliche Verein «wirfuerbio» mit.
Vereinsmitglieder sind kommunale Entsorgungsbetriebe. Die wiederum beteiligen sich nun an der vierwöchigen Kampagne: Ihre Müllwerker sollen genau hinschauen und gegebenenfalls eine Rote Karte verteilen. Die wird als Anhänger angebracht oder als Aufkleber auf die Tonne geklebt. Kümmern sich die Bewohner des betroffenen Hauses nicht um die Entfernung der Störstoffe, so wird der Inhalt der Tonne später als Restmüll entsorgt. Das könne 40 Euro kosten, heißt es von dem Verein.
Rund 40 Kommunen in ganz Deutschland beteiligen sich an der bundesweiten Kampagne. In Rheinland-Pfalz werden die Kontrollen in der Stadt und dem Landkreis Kaiserslautern sowie im Landkreis Alzey-Worms durchgeführt.
Neue Regelungen werden umgesetzt
Mancherorts finden solche Biomüll-Kontrollen ohnehin schon statt, andernorts bislang nicht oder nur sporadisch. Mit seiner koordinierten Kampagne möchte der Verein das Problem jetzt aber stärker in die Öffentlichkeit und damit in das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher bringen.
Biomüll wird für Biogas-Anlagen genutzt, um Energie zu erzeugen. Außerdem wird er zu Kompost verarbeitet, der als Dünger in der Landwirtschaft oder im Garten genutzt wird. Problematisch ist es hierbei allerdings, wenn in den organischen Abfällen Plastik ist und das Mikroplastik in die Landschaft kommt.
Seit Mai gelten staatliche Regeln, denen zufolge Biomüll nicht mehr als ein Prozent des Gewichts Plastik und insgesamt nicht mehr als drei Prozent Fremdstoffe enthalten darf. Hierbei sind auch kompostierbare Plastiktüten, Windeln, Katzenstreu, lackiertes Holz und Leder tabu.
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