Die Verhandlung fand vor der Großen Jugendkammer statt. (Archivbild)
Uwe Anspach/dpa
Die Verhandlung fand vor der Großen Jugendkammer statt. (Archivbild)
Jugendrecht

Mordverabredung: Schuldspruch - aber vorerst keine Strafe

Eine 15-Jährige wird wegen Verabredung zum Mord schuldig gesprochen. Zwei Jahre ohne Verfehlungen können das Urteil tilgen. Das Gericht setzt auf pädagogische Wirkung.

Das Landgericht Landau hat eine 15 Jahre alte Angeklagte schuldig gesprochen, sich zu einem Mord verabredet zu haben. Allerdings stellte das Gericht die Entscheidung über eine mögliche Jugendstrafe für zwei Jahre zurück, wie ein Justizsprecher mitteilte. Sollte sich die Jugendliche an alle Weisungen des Gerichts halten und strafrechtlich nicht auffällig werden, könne der Schuldspruch in zwei Jahren getilgt werden.

Dem Gericht zufolge hatte sich die Angeklagte Ende 2024 mit einem ehemaligen Mitschüler zu einem Amoklauf an einer Landauer Schule verabredet. Am Morgen des vorgesehenen Tags habe sie aber aus Skrupel gemeinsam mit ihm die Tat auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der frühere Mitschüler wurde jedoch zwischenzeitlich festgenommen, das Landgericht Frankenthal ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

© dpa-infocom, dpa:250820-930-935233/1
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