Mord mit Wollschal muss erneut vor Gericht
Vor anderthalb Jahren wurde ein Mann zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er eine Frau mit einem Schal erdrosselte. Laut Gericht traf ihn aber keine besonders schwere Schuld. Der BGH hat Einwände.
Vor anderthalb Jahren wurde ein Mann zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er eine Frau mit einem Schal erdrosselte. Laut Gericht traf ihn aber keine besonders schwere Schuld. Der BGH hat Einwände.
Das Landgericht Trier muss sich noch einmal mit dem Mord an einer Frau mittels eines Wollschals beschäftigen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Mord-Urteil des Landgerichts in Bezug auf die darin verneinte besondere Schwere der Schuld aufgehoben. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts hervor. Eine andere Kammer muss dazu nun in Trier erneut verhandeln und entscheiden.
Das Landgericht hatte den Angeklagten im Dezember 2023 zu lebenslanger Haft verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass er im März 2012 seine ehemalige Freundin nach einem Streit in ihrer Wohnung von hinten mit einem Wollschal erdrosselt hatte. Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht aber nicht fest. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein - die in Karlsruhe Erfolg hatte. Das Landgericht muss die Schuldschwere nun erneut prüfen.
Streit um einen Stoff-Frosch
Hintergrund des Streits waren laut Landgericht «Eifersüchteleien». Die frühere Freundin des Täters soll immer wieder behauptet haben, sie habe von ihm kürzlich einen Stoff-Frosch mit rotem Herz geschenkt bekommen. Er habe das bestritten. Bei der Tat soll auch die damals aktuelle Freundin des Mannes dabei gewesen sein. Die Drei sollen der Obdachlosen-Szene angehört und sich regelmäßig zum Alkoholtrinken getroffen haben.
Um dem «latenten Ärger» um das Stofftier ein Ende zu setzen, habe der Mann sich dann entschlossen, die 57-Jährige umzubringen, so die Überzeugung des Landgerichts. Später versteckte er die Leiche auf dem Dachboden des Mehrfamilienhauses und flüchtete. Die Mietwohnung der Frau wurde nach ihrem Verschwinden zwangsgeräumt. Die Leiche wurde erst viereinhalb Jahre später bei der Entrümpelung des Dachbodens entdeckt.
Nicht das erste Mord-Urteil
Das Urteil aus Trier war nicht das erste Mal, dass der Mann vor Gericht wegen Mordes schuldig gesprochen wurde. Er saß damals schon in Haft, weil ihn das Landgericht Darmstadt Anfang 2015 ebenfalls wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. Nach Überzeugung der Richter hatte er im April 2012 - also einen Monat nach der in Trier angeklagten Tat - in Rüsselsheim nach einem Besäufnis einen Obdachlosen mit roher Gewalt getötet. Seine damalige Freundin musste wegen Totschlags für zwölf Jahre ins Gefängnis.
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