Mord im Jahr 1994 – 81-Jähriger soll vor Gericht
Kinder finden eine ermordete Frau, jahrzehntelang bleibt der Fall ungelöst. Doch dann bringt moderne Spurenanalyse einen Durchbruch bei der Aufklärung des Verbrechens.
Kinder finden eine ermordete Frau, jahrzehntelang bleibt der Fall ungelöst. Doch dann bringt moderne Spurenanalyse einen Durchbruch bei der Aufklärung des Verbrechens.
Rund drei Jahrzehnte nach dem Mord an der US-amerikanischen Touristin Amy Lopez in Koblenz hat die Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Täter angeklagt. Dem heute 81-Jährigen werde vorgeworfen, die junge Frau zur Befriedigung des Geschlechtstriebs heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen brutal ermordet zu haben, teilte Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler mit. Der Mann habe die Tat gestanden. Die Schwurgerichtskammer im Koblenzer Landgericht muss nun entscheiden, ob sie die Anklage zulässt. Ob und wann der Prozess beginnt, ist daher noch unklar.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann bereits in den Tagen vor der Tat Vergewaltigungsfantasien gehabt und am 26. September 1994 mit seinem Fahrrad in Koblenz nach einem geeigneten Opfer Ausschau gehalten habe. Zur Umsetzung seines «zunächst vage gefassten Tatplans», wie es in der Mitteilung hieß, soll er ein Messer – die spätere Tatwaffe – und Handschellen zur Fesselung seines Opfers mitgenommen haben.
Opfer war arg- und werhlos
Vermutlich an einer Bushaltestelle sei er gegen 9 Uhr zufällig auf die junge Frau aufmerksam geworden, die an ihrem Reiserucksack unschwer als Touristin erkennbar gewesen sei. Die 24-Jährige habe die Festungsanlage besichtigen und in der dortigen Jugendherberge übernachten wollen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der damals 49 Jahre alte Angeklagte die ortsunkundige Frau auf dem Felsenweg unterhalb der Festung angesprochen und unter falschen Angaben in das etwas abseits gelegene General-von-Aster-Zimmer gelotst habe. Dort sei er über das arg- und wehrlose Opfer hergefallen.
Die Anklage wirft ihm vor, die junge Frau zunächst mit Handschellen gefesselt, entkleidet sowie sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben. Dann habe er sie mit mehreren Messerstichen getötet. Während der Tat habe er zudem mit einem Stein auf sie eingeschlagen und sie gewürgt. Dann soll er mit seinem Fahrrad vom Tatort geflohen und die Tatwaffe, die Handschellen sowie dem Opfer gehörende Gegenstände im Rhein entsorgt haben. Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die Leiche der sexuell missbrauchten 24-Jährigen.
Sachverständiger: Mann war voll schuldfähig
Der Staatsanwaltschaft zufolge hat der Angeklagte die Tat zum einen durch eine Erklärung seines Rechtsanwalts «pauschal eingestanden». Auch gegenüber dem von der Staatsanwaltschaft beauftragten Psychiater habe er die Tötung eingeräumt. Lediglich zum Ablauf der Tat habe er sich auf Erinnerungslücken berufen.
Der psychiatrische Sachverständige sei zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass der Mann bei der Tat voll schuldfähig gewesen war. Zu der Frage nach einer möglichen Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine Haftstrafe habe sich der Sachverständige bisher nicht abschließend geäußert, dies werde im Prozess geschehen.
Wie kamen die Ermittler auf den Verdächtigen?
Eine Mischung aus neuen technischen Möglichkeiten und alten DNA-Spuren hatte in diesem Fall zum Durchbruch verholfen. So waren am Hosenbund und am Oberschenkel des Opfers DNA-Spuren gefunden worden, die nun aufgrund moderner Analysemethoden dem heute 81-Jährigen zugeordnet werden konnten. Er wurde im Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht.
Seine DNA war bereits 1999 in eine polizeiliche Datenbank aufgenommen worden, nachdem der Mann wegen der versuchten Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Koblenz ins Visier der Ermittler geraten war. Wegen der Tat wurde er zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Als wiederum später moderne Verfahren halfen, mehr aus den Tatortspuren herauszulesen, war diese DNA-Probe des heute 81-Jährigen wegen gesetzlicher Fristen bereits gelöscht. Erst nachdem der Mann in diesem Jahr freiwillig eine DNA-Probe abgegeben hatte, gelang die Zuordnung zu den Tatortspuren.
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