Viel verraten die Ermittler nicht über den Vorfall. (Symbolbild)
Lino Mirgeler/dpa
Viel verraten die Ermittler nicht über den Vorfall. (Symbolbild)
Westerwaldkreis

Messerangriff bei Zwangsräumung: Opfer war Gläubiger

Im Westerwaldkreis wird ein Mann bei einer Zwangsräumung mit einem Messer leicht verletzt. Jetzt ist klar: Er war der Gläubiger und kannte den Beschuldigten.

Das Opfer eines Messerangriffs bei einer Zwangsräumung in Nordhofen (Westerwaldkreis) war offenbar ein Gläubiger des Tatverdächtigen. Die beiden Männer hätten sich gekannt, sagte eine Polizeisprecherin. Der Angegriffene sei kein Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder des Gerichts. 

Nach Angaben der Polizei war der Tatverdächtige von der Zwangsräumung betroffen. Dabei habe er dem Gläubiger am Montag mit einem Messer in den Oberschenkel gestochen. Das Opfer habe eine oberflächliche Stichverletzung erlitten, hieß es von der Polizei.  

Gläubiger haben das Recht auf eine bestimmte Leistung, wenn sie etwa vertraglich oder gesetzlich festgehalten ist. Kann ein Schuldner die geforderte Leistung nicht erbringen, können Gläubiger rechtliche Schritte einleiten, um die Forderung durchzusetzen. Ob das in Nordhofen der Fall war und was der konkrete Hintergrund war, präzisierte die Polizeisprecherin nicht.

© dpa-infocom, dpa:251202-930-369176/1
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