Punktehandel werde zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen betrieben, indem sich ein unbeteiligter Dritter - oft gegen Bezahlung - gegenüber den zuständigen Behörden als Fahrer ausgebe oder eine fiktive Person als Fahrer genannt werde, erläuterte Mertin. «Das Ziel hierbei: Die Behörden sollen getäuscht und so der tatsächliche Fahrer vor einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis bewahrt werden.» Die Rechtsprechung sehe eine solche Vorgehensweise bislang in der Regel als nicht strafbar an, «da sich der Dritte selbst als Täter benannt hat und somit niemand anderes falsch verdächtigt wird». Auch werde keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit vorgetäuscht.
Der Punktehandel steht in Goslar auf der Tagesordnung. Die Justizministerkonferenz habe sich bereits 2018 und 2022 dafür ausgesprochen, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen, sagte Mertin.
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