Das Gericht berücksichtigte im Urteil eine verminderte Schuldfähigkeit. (Archivfoto)
Andreas Arnold/dpa
Das Gericht berücksichtigte im Urteil eine verminderte Schuldfähigkeit. (Archivfoto)
Urteil im Landgericht

Mehrjährige Gefängnisstrafe für tödlichen Messerstich

In einem Totschlagprozess fordert die Anklagebehörde sechs Jahre Haft, die Verteidigung plädiert auf Freispruch. Das Gericht spricht zwar von verminderter Schuldfähigkeit, Notwehr sieht es aber nicht.

Weil sie im Streit ihren Lebensgefährten mit einem Küchenmesser tödlich verletzt haben soll, ist eine Frau vom Landgericht Frankenthal zu fünf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil sei wegen Totschlags ergangen, teilte ein Justizsprecher mit. Eine Notwehr habe die Kammer ausgeschlossen. Zugunsten der Angeklagten habe das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit wegen eingeschränkter Steuerungsfähigkeit berücksichtigt, hieß es. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die vom Gericht angenommene verminderte Schuldfähigkeit geht zurück auf den Sachverständigen. Diesem zufolge habe die Angeklagte «in einem affektiven Erregungszustand in Kombination mit einem Mischkonsum von Alkohol, Cannabis und Medikamenten» gehandelt. Es sei laut dem Sachverständigen deshalb nicht auszuschließen, dass die 25-Jährige bei der Tat Anfang Januar in ihrer Wohnung in Neustadt/Weinstraße in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt und daher vermindert schuldfähig war.

© dpa-infocom, dpa:240829-930-216586/1
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