Mehr Verfahren wegen Beleidigung von Politikern erfasst
Wer einen Politiker oder eine Politikerin beleidigt, begeht unter Umständen eine Straftat. Die Zahl der Verfahren wegen solcher Fälle ist angestiegen.
Wer einen Politiker oder eine Politikerin beleidigt, begeht unter Umständen eine Straftat. Die Zahl der Verfahren wegen solcher Fälle ist angestiegen.
Die Zahl der wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede von Politikerinnen und Politikern geführten Verfahren ist angestiegen. Im vergangenen Jahr wurden bei der zuständigen Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz 111 Verfahren erfasst, wie aus der Antwort des Justizministeriums auf eine kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Jan Bollinger hervorgeht.
Im vergangenen Jahr wurden demnach 31 der 111 Verfahren gegen Unbekannt geführt. 2023 erfasste die Zentralstelle 54 Verfahren. 2022 waren es 71 Verfahren. Für 2025 liegen laut Antwort noch keine Verfahrenszahlen vor.
Bei den genannten Fällen handelt es sich um Verfahren wegen des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches. Dieser regelt die Strafen bei Beleidigungen, übler Nachrede und Verleumdungen gegen «Personen politischen Lebens».
© dpa-infocom, dpa:250510-930-524694/1
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