Die Polizei warnt Privatpersonen davor, Blaulicht unrechtmäßig im öffentlichen Verkehr einzuschalten. (Symbolbild)
Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa
Die Polizei warnt Privatpersonen davor, Blaulicht unrechtmäßig im öffentlichen Verkehr einzuschalten. (Symbolbild)
Trier

Mann mit Blaulicht auf seinem privaten Auto unterwegs

Als sie ein Kleinwagen mit eingeschaltetem Blaulicht auf der Landstraße überholt, wird eine Frau stutzig: Das Auto gehört weder zum Rettungsdienst, zur Feuerwehr noch zur Polizei.

Mit Blaulicht auf seinem privaten Auto ist ein 22-Jähriger aus dem Landkreis Trier unterwegs gewesen. Wie die Polizei mitteilte, meldete eine Zeugin am Mittwoch, dass sie auf der Landstraße gefährlich von einem Kleinwagen mit eingeschaltetem Blaulicht überholt wurde. Da ihr die Kombination aus Fahrzeugtyp und Blaulicht suspekt vorkam, merkte sie sich demnach das Kennzeichen und rief die Polizei.

Diese fand den Wagen an der Anschrift des Fahrzeughalters – mit einem Blaulicht im Seitenfach der Fahrertür sowie Abnutzungserscheinungen auf dem Dach des Fahrzeugs, die mit der Anbringung des Blaulichts in Zusammenhang stehen könnten. Der mutmaßliche Fahrer bestritt laut Polizei die Nutzung zum Tatzeitpunkt, gab aber zu, dass Blaulicht am Vortag zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer vor Wildtieren auf der Fahrbahn genutzt zu haben. 

Die Polizei warnt vor dem unrechtmäßigen Einschalten von Blaulicht. Bereits vergangene Woche fuhr ein Mann mit blauem Blinklicht und Lautsprecher durch Koblenz. Weil an dem Auto zahlreiche Änderungen vorgenommen worden waren, wurde das Auto sichergestellt.

© dpa-infocom, dpa:250213-930-374088/1
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