Lebenslange Haft im Mordprozess ohne Leiche
Das Opfer bleibt verschwunden, doch das Gericht im Saarland ist überzeugt: Ein Angeklagter hat getötet, um eine Veruntreuung zu vertuschen.
Das Opfer bleibt verschwunden, doch das Gericht im Saarland ist überzeugt: Ein Angeklagter hat getötet, um eine Veruntreuung zu vertuschen.
Wegen Mordes an seinem Bekannten ist ein Angeklagter vom Landgericht Saarbrücken zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Justizsprecher mitteilte.
Der Fall hatte unter anderem für Aufsehen gesorgt, weil die Leiche des Opfers bisher nicht gefunden wurde. Der Anklage zufolge hat der Mann seinen Bekannten im April 2025 getötet und die Leiche an einen unbekannten Ort gebracht. Das Gericht geht von einem Mord aus Habgier aus. Der Angeklagte hatte im Prozess dagegen immer wieder seine Unschuld beteuert.
Verdacht um Scheinrechnungen
Mit dem Mord hat der Geschäftsmann laut Anklage verhindern wollen, dass auffliegt, dass er bei seiner Firma rund 500.000 Euro veruntreut habe: Er hatte demnach auf den Namen seines Bekannten insgesamt 33 Scheinrechnungen ausgestellt. Die Auszahlung der Beträge aus den Scheinrechnungen habe er dann als Geschäftsführer der Firma veranlasst - das Geld aber auf sein eigenes Privatkonto fließen lassen.
Als die Firma die Scheinrechnungen entdeckt und das Geld von dem Bekannten des Angeklagten zurückgefordert habe, soll der Bekannte den Angeklagten zur Rede gestellt haben. Daraufhin habe der Angeklagte den Mann getötet, um seine vorherigen Straftaten zu verdecken.
Verteidigung plädierte auf Freispruch
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
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